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CreativeCommons-Werke richtig verwenden

CreativeCommons-Werke machen die Medienproduktion in der Medienpädagogik relativ gesehen schon sehr einfach: Die Macher_innen sehen direkt, unter welchen Bedingungen sie Fotos, Texte, Filme etc. verwenden dürfen. Dennoch ist ein Aspekt nicht ganz einfach: Die richtige Verwendung der Werke im Sinne einer Lizenzangabe mit allem Drum und Dran.

Ganz praktisch finde ich da die «TULLU-Regel»: Das soll eine Eselsbrücke sein, um an alle Aspekte einer korrekten Lizenzangabe zu denken – in diesem Fall Titel, Urheber_in, Link, Lizenz, Ursprungsort. Ein Begleitartikel erklärt ausführlich die Regel und macht anschauliche Beispiele, die gute Zusatzinfos bieten.

Ich finde die TULLU-Regel hilfreich – vorausgesetzt mensch erinnert sich an etwas sperrige Eselsbrücke selbst. Aber mit etwas Übung dürfte das kein Problem sein.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 13.12.2016
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Rechtsfragen bei eLearning und digitaler Lehre

Das pädagogische Leben mit digitalen Inhalten könnte so schön sein. Wäre da nicht das Urheberrecht. Vor allem wenn es darum geht, Inhalte zu veröffentlichen und anderen zur Nutzung bereit zu stellen (etwa bei Open Educational Resources (OER)), sind sich viele Pädagog_innen unsicher, welche Inhalte wie integriert werden können. Das gilt auch für CreativeCommons-lizensierten Content.

Gottseidank gibt es immer wieder neue Broschüren, die neues Licht ins (Halb)Dunkel bringen und für spezifische Nutzungsszenarien die Rechtslage erklären. Diesmal sind es iRights.info und das Multimedia-Kontor Hamburg, die in einem Leitfaden Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht im Zusammenhang mit eLearning und digitaler Lehre erklären. Bleibt zu hoffen, dass auf diesem Weg noch mehr OER-Materialien veröffentlicht werden.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 30.06.2015
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Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht

Sobald wir mit Bildern und Videos arbeiten, haben wir es auch gleich mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Wird beispielsweise ein Foto erstellt, hat der Fotograf als Urheber andere Rechte als die abgebildete Person, bei der es dann eher um das Recht am eigenen Bild bzw. um Persönlichkeitsrechte geht. Nicht selten erlebe ich es, dass diese drei Rechtsbereiche einfach vertauscht, ersetzt oder durcheinander geschmissen werden.

Wer sich in dieses Thema kurz und knapp einlesen möchte, dem sei die Gegenüberstellung Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht von rechtambild.de empfohlen. Hier findet mensch eine gut erklärte Übersicht über die verschiedenen Rechtspositionen und deren Verhältnis zueinander.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 18.02.2015
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Das Urheberrecht und das Netz

Das Urheberrecht und die Geschäftsmodelle, die drumherum aufgebaut wurden, gehören zu den Bereichen, die sich in der bisherigen Form definitiv nicht mit den Prinzipien des Internets vertragen. Und während Profiteur_innen der alten Urheberrechtswelt mit immer neuen Gesetzesinitiativen, Kriminalisierungswellen und technischen Hürden versuchen, das Bestehende zu retten, erproben Aktivist_innen mit CreativeCommons, anderen Lizenzen, neuen Verwertungsgesellschaften und Crowdfunding neue Möglichkeiten.

Mit «Erster Entwurf eines Versuchs über den Zusammenstoss des Urheberrechts mit dem Internet» ist nun ein Buch erschienen, in dem der Autor einen Überblick über diese Auseinandersetzung, die Geschichte des Urheberrechts, Gegenentwürfe von Netzaktivist_innen, die Akteur_innen beider Seiten sowie mögliche Neuregelungen gibt. In Teilen beziehen sich die Ausführungen auf Gegebenheiten in der Schweiz, insgesamt ist der Bezug aber sehr international. Die kostenlos verfügbare Publikation ist damit eine gute Quelle für alle Medienpädagog_innen, die ihr Wissen zum Themenbereich vertiefen möchten.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 28.10.2014
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Urheberrecht für Lernende

Wer lernt, produziert meist auch, insbesondere in der Medienpädagogik. Und in solchen Produktionsprozessen sind (zumindest in Deutschland) Fragen nach dem Urheberrecht nicht weit – egal ob es um Zitate, Präsentationen, Vorlesungsaufzeichnungen oder anderes geht.

Viele dieser Fragen haben nun ein Ende, denn irights.info hat jüngst einen Artikel veröffentlicht, der sich speziell mit häufigen Urheberrechtsfragen rund ums Lernen beschäftigt und (bezogen auf die deutsche Rechtslage) wertvolle Orientierungspunkte liefert.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 03.09.2014
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«Dieser Artikel wird Dein Leben verändern.» Oder so.

Solche und ähnliche Teaser sind immer öfter in Sozialen Netzwerken zu finden – und eine dreiste Variante von Manipulation und letztlich Desinformation. Das zeigt Lars Wienand in drei lesenswerten Artikeln über die Strategie, die Macher von «heftig.co» – und deren Verhältnis zum Urheberrecht: Die Website hat großen Erfolg mit Überschriften, die emotionalisieren und extrem neugierig machen, am Ende aber nur wenige Informationen liefern. Insbesondere geht es dabei weniger um die Nachrichten, sondern vor allem um Klicks auf der eigenen Website.

Darüber aufzuklären sollte daher auch eine Aufgabe der Medienpädagogik sein. Und nebenbei lässt sich dabei gleich auch lernen, wie das Internet und insbesondere das Social Web funktioniert – und wie dort erfolgreiche Posts platziert werden. So hat das Ätzende auch noch was Gutes.

Und wer für seine heftig-Links-verbreitenden SocialMedia-Kontakte noch eine angemessene Reaktion braucht, dem/der sei der passende Phänomeme-Artikel ans Herz gelegt. 🙂

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 05.06.2014
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Musik ohne juristische Fallstricke

legale Musik in der Medienpädagogik

Screenshot der Website

Musik ist ein zentrales Element der Lebenswelt von Jugendlichen und die Wege sie via Internet zu bekommen sind zahlreich – und nicht immer legal. Für MedienpädagogInnen, LehrerInnen und JugendarbeiterInnen ist daher die Aufklärung über rechtliche Implikationen eine wichtige Aufgabe.

Sehr hilfreich ist in diesem Zusammenhang das Angebot „legal-box„: Die MacherInnen informieren Jugendliche mit ansprechenden Texten und Videos über die (legalen) Möglichkeiten, im Netz Musik runterzuladen. Eine hilfreiche Quelle für die Jugendinformationsarbeit.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 19.03.2013
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Werkstätten zum Web 2.0

Werkstätten zur Medienpädagogik

In den Webhelm-Werkstätten produzieren Jugendliche verschiedenste Medienprodukte zu den Themenbereichen Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte im Web 2.0. Es können beispielsweise Videoclips, interaktive Fotostorys, Comics oder Audio-Beiträge entstehen.

Vorbereitung
Bei einem Vorbereitungstreffen mit den teilnehmenden Jugendlichen kann gegebenenfalls bereits geklärt werden, welche Web 2.0-Angebote sie kennen und nutzen, welche Fragen und Aspekte des Datenschutzes, des Urheberrechts oder der Persönlichkeitsrechte sie für wichtig halten und wo sie Informationsbedarf haben. Dazu können die Jugendlichen beispielsweise gegenseitig kurze Video- oder Audio-Interviews zu ihren Lieblings-Internetplattformen führen. Anhaltspunkte können die folgenden Fragen sein: Was ist deine Lieblingsplattform? Was machst du alles auf…? Was kann man da sonst noch machen? Was gefällt dir auf … am besten? Was findest du nicht so gut? Die Ergebnisse können anschließend in der Gruppe präsentiert und diskutiert werden.

Ablauf
Der genaue Ablauf der Webhelm-Werkstatt sollte an die Rahmenbedingungen der Zielgruppe sowie an ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst sein. Folgende Elemente bieten sich jedoch in allen Fällen an: Den ganzen Beitrag lesen

Verfasst am 05.12.2012
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Fotostories erstellen

Fotostories in der MedienpädagogikIm Vorfeld der Veranstaltung sollte zunächst das Material (Computer mit entsprechendem Programm, Digitalkameras oder Smartphones, Storyboardvorlage, Bravo Fotostory als Anschauungsmaterial, Einverständniserklärungen für Fotos) vorbereitet werden. Darüber hinaus muss das Thema, das als Fotostory dargestellt werden soll, festgelegt und als Kurzinput vorbereitet werden.

Wichtig ist, im Vorfeld zu klären, was mit den Projektergebnissen geschieht. Sollen diese veröffentlicht werden, muss eine Einverständniserklärung für die Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingeholt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei unter Zwölfjährigen nur die Erziehungsberechtigten dieses Einverständnis geben können und bei den Zwölf- bis 18- Jährigen von den Kindern und Eltern ein Einverständnis eingeholt werden sollte. Den ganzen Beitrag lesen

Verfasst am 25.11.2012
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Mixen wie die Profis

Urheberrecht in der Medienpädagogik

Still aus dem Video

Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht tobt. Und in diesem Zusammenhang wird von BefürworterInnen einer restriktiven Copyright-Regelung gerne die Mär vom „Originalinhalt“ ins Feld geführt. Hier ist auch die Medienpädagogik auf den Plan gerufen, denn Mashups und Remixe sind ein wichtiges Feld für Kinder und Jugendliche, wenn es um Medienaneignung geht.

Für Elternabende und andere Informations- und Diskussionsveranstaltungen gibt es mindestens zwei schöne Argumentationshilfen: Kirby Fergusson betrachtet in der Web-Serie „Everything is a remix“ die Geschichte der Wiederverwendung und der kreativen Kopie in den Bereichen Musik, Film, Computer (deutsche Synchronfassung von Teil 4 hier). Die Kunsthalle Karlsruhe hat zum Thema eine Ausstellung konzipiert – das dazugehörige Video wartet mit schönen Beispielen aus der Kunst auf.

Welche Materialien kennen Sie noch zum Thema? Ergänzen Sie einfach mit einem Kommentar.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 06.06.2012
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