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Rechtsfragen bei eLearning und digitaler Lehre

Das pädagogische Leben mit digitalen Inhalten könnte so schön sein. Wäre da nicht das Urheberrecht. Vor allem wenn es darum geht, Inhalte zu veröffentlichen und anderen zur Nutzung bereit zu stellen (etwa bei Open Educational Resources (OER)), sind sich viele Pädagog_innen unsicher, welche Inhalte wie integriert werden können. Das gilt auch für CreativeCommons-lizensierten Content.

Gottseidank gibt es immer wieder neue Broschüren, die neues Licht ins (Halb)Dunkel bringen und für spezifische Nutzungsszenarien die Rechtslage erklären. Diesmal sind es iRights.info und das Multimedia-Kontor Hamburg, die in einem Leitfaden Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht im Zusammenhang mit eLearning und digitaler Lehre erklären. Bleibt zu hoffen, dass auf diesem Weg noch mehr OER-Materialien veröffentlicht werden.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 30.06.2015
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