Thema Persönlichkeitsrecht »
Rechtsfragen bei eLearning und digitaler Lehre
Das pädagogische Leben mit digitalen Inhalten könnte so schön sein. Wäre da nicht das Urheberrecht. Vor allem wenn es darum geht, Inhalte zu veröffentlichen und anderen zur Nutzung bereit zu stellen (etwa bei Open Educational Resources (OER)), sind sich viele Pädagog_innen unsicher, welche Inhalte wie integriert werden können. Das gilt auch für CreativeCommons-lizensierten Content.
Gottseidank gibt es immer wieder neue Broschüren, die neues Licht ins (Halb)Dunkel bringen und für spezifische Nutzungsszenarien die Rechtslage erklären. Diesmal sind es iRights.info und das Multimedia-Kontor Hamburg, die in einem Leitfaden Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht im Zusammenhang mit eLearning und digitaler Lehre erklären. Bleibt zu hoffen, dass auf diesem Weg noch mehr OER-Materialien veröffentlicht werden.
Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht
Sobald wir mit Bildern und Videos arbeiten, haben wir es auch gleich mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Wird beispielsweise ein Foto erstellt, hat der Fotograf als Urheber andere Rechte als die abgebildete Person, bei der es dann eher um das Recht am eigenen Bild bzw. um Persönlichkeitsrechte geht. Nicht selten erlebe ich es, dass diese drei Rechtsbereiche einfach vertauscht, ersetzt oder durcheinander geschmissen werden.
Wer sich in dieses Thema kurz und knapp einlesen möchte, dem sei die Gegenüberstellung Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht von rechtambild.de empfohlen. Hier findet mensch eine gut erklärte Übersicht über die verschiedenen Rechtspositionen und deren Verhältnis zueinander.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen beim Sexting
Das Thema Sexting, bzw. die Weitergabe von intimen und persönlichen Fotos per Messenger und soziale Netzwerke ist für die Medienpädagogik kein neues Thema mehr. Mittlerweile kenne ich eigentlich keine weiterführende Schule, die von solchen oder auch ähnlichen Vorfällen verschont geblieben ist. Lehrer und Pädagogen stehen vor der Aufgabe, solche Vorfälle nicht nur auf einer pädagogischen und ethischen Ebene zu bearbeiten, sondern müssen auch über rechtliche Konsequenzen informiert sein. Was ist ein Löschungsanspruch, was ein Unterlassungsanspruch und wussten Sie, dass in bestimmten Fällen auch Schmerzensgeld für die Verbreitung persönlicher Bilder gezahlt werden muss?
Wieder einmal empfehlen wir an dieser Stelle einen Artikel von rechtambild.de, in dem es wie beschrieben ausführlich und verständlich um die Persönlichkeitsrechtsverletzungen beim Sexting geht.
Rechtliches zu Drohnen
Dieser Artikel ist ein Testballon (nein, keine Drohne :-)) : Ich bin ja der Überzeugung, dass Drohnen und andere Gadgets zunehmend Bedeutung in der Medienpädagogik bekommen – alleine schon durch die Lebensweltorientierung im außerschulischen Bereich, aber auch weil sie neue Möglichkeiten für die Medienproduktion, insbesondere bei der Filmproduktion, bedeuten.
Wenn das so wäre, dann wäre der Artikel über Multicopter von Zeit online recht wertvoll. Denn er listet gerade für Einsteiger_innen auf sehr nachvollziehbare Weise die rechtlichen Rahmenbedingungen der Einsatzes von Kameradrohnen und anderen Multicoptern auf. Und die werden aktuell nicht einfacher, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.
Was meinen Sie: Ist das relevant für die Medienpädagogik? Welche hilfreichen Materialien für die Arbeit mit Drohnen kennen Sie noch?
Trickfilmproduktion in der Fußgängerzone – Making-Of „Monster in der Kurstadt“
Im Projekt „Monster in der Kurstadt“ haben zehn acht- bis dreizehnjährige Kinder in Bad Reichenhall einen Trickfilm produziert. Wer die Monster sind und was sie in der bayerischen Kurstadt in den Berchtesgadener Bergen erleben, wurde im Rahmen des gleichnamigen Projekts ausgedacht und entwickelt.
Einen Trickfilm mitten in der Stadt zu produzieren, ist eine echte Herausforderung: Anders als im Trickfilm-Studio oder bei den häufig eingesetzten Trickfilm-Boxen ist man im öffentlichen Raum großen Lichtunterschieden und Änderungen im Hintergrund konfrontiert: Die Ästhetik des Kurzfilms „Monster in der Kurstadt“ kann also gar nicht unseren Sehgewohnheiten entsprechen. Das Ergebnis schaut dann so aus:
Organisatorisch wurde der Dreh im Rahmen von fünf zweistündigen Vorbereitungstreffen vorbereitet: (a) Information und Ideenentwicklung, (b) Ortsbegehung und Drehgenehmigungen einholen (c) Druck der T-Shirts und Fertigstellung der Monsterpuppen, (d) Üben der Trickfilmtechnik (mit iPads/ App iMotion) sowie Bewegungsstudien mit den Monsterpuppen, sowie (e) Entwicklung der Idee, des Drehbuchs und des Drehplans. Der Drehtag war ein heißer Julitag, für den Kurzfilm nahmen wir insgesamt sechs Stunden lang mit Hilfe von zwei iPads auf Stativen Szenen auf. Schließlich trafen sich ein Teil der Kinder zum Grobschnitt, alle segneten dann schließlich ab, dass nur von ihnen freigegebene Szenen veröffentlicht wurden. Neben diesen acht Treffen galt es natürlich die Monster zu produzieren und für den Feinschliff des Videos zu sorgen, sowie die Abschlusspräsentation im Park-Kino organisatorisch und technisch vorzubereiten, wobei auch einzelne Kinder unterstützten. Insbesondere die Bewerbung des Events – schließlich wünscht man sich ja auch Gäste bei einer Premiere im Kino – war eine zeitintensive Angelegenheit.
Die Aufnahmen im öffentlichen Raum sind eine rechtliche Herausforderung – zumal wir uns damit bisher kaum auseinandergesetzt hatten. Zum einen ist es nicht so, dass man einfach so Leute filmen bzw. diesen Film veröffentlichen darf, wenn sie sich im „öffentlichen Raum“ befinden. Den ganzen Beitrag lesen
Auch rechtlich einwandfrei
Unsere Gesellschaft wird immer sensibler, wenn es um Persönlichkeitsrechte rund um Medienprodukte geht. Das ist sehr begrüßenswert, bedeutet für die Medienpädagogik aber auch, Medienprojekte auch rechtlich gut vorzubereiten und sich hinreichende Einverständnisse einzuholen.
Sehr wertvoll sind in diesem Zusammenhang Vorlagen, die von Jurist_innen und Pädagog_innen gemeinsam erstellt wurden. Der Bayerische Jugendring liefert mit der Broschüre „Rechtsfragen im Internet – Facebook, Foren, Blogs und Haftung“ zahlreiche Materialien rund ums Netz – und auf Seite 37 eine praxisorientierte Vorlage für eine „Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen“. Da macht auch die rechtliche Projektvorbereitung Spaß.
Fotostories erstellen
Im Vorfeld der Veranstaltung sollte zunächst das Material (Computer mit entsprechendem Programm, Digitalkameras oder Smartphones, Storyboardvorlage, Bravo Fotostory als Anschauungsmaterial, Einverständniserklärungen für Fotos) vorbereitet werden. Darüber hinaus muss das Thema, das als Fotostory dargestellt werden soll, festgelegt und als Kurzinput vorbereitet werden.
Wichtig ist, im Vorfeld zu klären, was mit den Projektergebnissen geschieht. Sollen diese veröffentlicht werden, muss eine Einverständniserklärung für die Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingeholt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei unter Zwölfjährigen nur die Erziehungsberechtigten dieses Einverständnis geben können und bei den Zwölf- bis 18- Jährigen von den Kindern und Eltern ein Einverständnis eingeholt werden sollte. Den ganzen Beitrag lesen
Leitfaden Fotorecht
Im Zuge der „Amerikanisierung“ des allgemeinen Rechtsverständnisses in Deutschland werden auch Jugendarbeit und Medienpädagogik mehr und mehr verrechtlicht und es empfiehlt sich immer mehr, gerade im Bereich Fotorecht einen schwarzen Gürtel zu erwerben.
Ein Zwischenschritt auf dem Weg dorthin ist der neu veröffentlichte „Leitfaden Fotorecht“ des Deutschen Fachjournalisten-Verbands. Nicht unbedingt leicht verdaulich aufgemacht, dafür aber sehr fundiert, werden in dem kostenlosen PDF viele rechtliche Implikationen rund um Fotoveröffentlichungen geklärt – von der Bildbeschaffung bis zur Publikation.
[Dank an Elisa Behner]
Fotografieren – mit Recht
Rechtliche Fragen spielen wie (leider) in der Gesellschaft allgemein auch in der Medienpädagogik immer mehr eine Rolle und entsprechend viele Fragen zu Persönlichkeitsrecht & Co. gibt es bei Fotoseminaren. Ich habe hier schon die eine oder andere Antwortquelle veröffentlicht, aber viel hilft in diesem Bereich viel.
Das „Juristische Handbuch für Fotografen“ von Dennis Tölle und Florian Wagenknecht zeichnet sich nicht nur durch einen thematischen Fokus, sondern auch durch die recht verständliche Sprache aus. Die beiden Autoren stellen in ihrem Blog außerdem auch eine Urteilssammlung zum Thema zusammen. Recht haben sie.
[via Henning Krieg]