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Diskussionen über digitale Grundrechte

Zur medienpädagogischen Arbeit gehört auch ein gesellschaftlicher Diskurs über die Veränderungen, die durch digitale Techniken gerade passieren. Das ist nicht immer einfach die Digitale Gesellschaft und ihre Probleme zu beschreiben, vieles ist sehr abstrakt.

Eine gute Vorlage für Diskussionseinstiege kann der Vorschlag für eine Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union sein. Dort werden in sehr kurzen und einfachen Sätzen „Forderungen“ und rechtliche Rahmenbedingungen zu Themen wie „Würde“, „Datensicherheit“, „Arbeit“, „Bildung“, „Algorithmen“, „Künstlicher Intelligenz“ und einigem mehr benannt. Darüber kann man gut einen Einstieg in Diskussionen über die Digitale Gesellschaft schaffen. Über jeden der 23 Artikel könnte man umfassende Diskussionen lostreten. Sympathisch für die Arbeit mit jungen Menschen ist vor allem der relativ kurze Text. (Das unterscheidet die Charta von einem Entwurf von Heiko Mass, den er 2015 in der „Zeit“ veröffentlichte.) Die Artikel konzentrieren sich auf das Wesentliche und gehen nicht auf Details ein. Das macht es attraktiv sich damit zu beschäftigen und lässt auch Spielräume für Diskussionen. Vor allem die Frage: Wie wird der Anspruch umgesetzt ist sicherlich spannend.

Die Seite ruft ausdrücklich auf die Artikel zu diskutieren und sich zu beteiligen. Das ist Sinn der Seite. Und das nicht nur auf der Seite selber, sondern auch unter dem Hashtag #digitalcharta in den sozialen Netzen. Diskussionsergebnisse haben somit auch Orte, an denen sie festgehalten werden können. Ein sicherlich interessanter Ansatz einer Diskussion über die Zukunft. Man muss sie nur nutzen.

 

Lambert Zumbrägel Kurzbio
Jahrgang 1966, Dipl. Sozialpädagoge und Medienpädagoge aus Würzburg. Seit 1992 in der Jugendarbeit, seit 2008 Medienfachberater beim Bezirksjugendring in Unterfranken.
Verfasst am 07.12.2016
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Fotografieren – mit Recht

Fotorecht und Persönlichkeitsrecht in der Medienpädagogik

"Lady justice" von rafaelmarquez auf flickr.com

Rechtliche Fragen spielen wie (leider) in der Gesellschaft allgemein auch in der Medienpädagogik immer mehr eine Rolle und entsprechend viele Fragen zu Persönlichkeitsrecht & Co. gibt es bei Fotoseminaren. Ich habe hier schon die eine oder andere Antwortquelle veröffentlicht, aber viel hilft in diesem Bereich viel.

Das „Juristische Handbuch für Fotografen“ von Dennis Tölle und Florian Wagenknecht zeichnet sich nicht nur durch einen thematischen Fokus, sondern auch durch die recht verständliche Sprache aus. Die beiden Autoren stellen in ihrem Blog außerdem auch eine Urteilssammlung zum Thema zusammen. Recht haben sie.

[via Henning Krieg]

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 02.03.2011
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Rechtliches für die Medienarbeit in der Schule

Aktive Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen macht Spaß und bildet, kann aber durchaus auch rechtliche Fallstricke bergen, insbesondere weil die Gesellschaft und damit auch Eltern (erfreulicherweise) aufmerksamer sind, was die Verwendung von Bildern und Videomaterial ihrer Söhne und Töchter angeht.

Damit MedienpädagogInnen mit ihren Projekten und Produkten nicht zu Fall kommen, ist medienrechtliches Grundwissen angesagt. Material dazu gibt es nun vom Referat Medienpädagogik der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen in Form eines PDF „Medienrecht und Schule“. Die Broschüre bezieht sich vor allem auf die Schule, ist aber bei genauerem Hinsehen in weiten Teilen auch auf die Jugendarbeit übertragbar.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 27.11.2008
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Skript zum Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster bietet mit seinem regelmäßig aktualisierten und kostenlos verfügbaren Skript zum Internetrecht einen hervorragenden Service für InternetnutzerInnen und HomepageautorInnen. Nun ist eine aktualisierte Fassung veröffentlicht worden – unter anderem mit den Neuerungen im Urheberrecht, was in der Medienpädagogik bekanntermaßen eine besondere Relevanz besitzt..

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 18.10.2007
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