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Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht

Sobald wir mit Bildern und Videos arbeiten, haben wir es auch gleich mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Wird beispielsweise ein Foto erstellt, hat der Fotograf als Urheber andere Rechte als die abgebildete Person, bei der es dann eher um das Recht am eigenen Bild bzw. um Persönlichkeitsrechte geht. Nicht selten erlebe ich es, dass diese drei Rechtsbereiche einfach vertauscht, ersetzt oder durcheinander geschmissen werden.

Wer sich in dieses Thema kurz und knapp einlesen möchte, dem sei die Gegenüberstellung Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht von rechtambild.de empfohlen. Hier findet mensch eine gut erklärte Übersicht über die verschiedenen Rechtspositionen und deren Verhältnis zueinander.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 18.02.2015
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Fotostories erstellen

Fotostories in der MedienpädagogikIm Vorfeld der Veranstaltung sollte zunächst das Material (Computer mit entsprechendem Programm, Digitalkameras oder Smartphones, Storyboardvorlage, Bravo Fotostory als Anschauungsmaterial, Einverständniserklärungen für Fotos) vorbereitet werden. Darüber hinaus muss das Thema, das als Fotostory dargestellt werden soll, festgelegt und als Kurzinput vorbereitet werden.

Wichtig ist, im Vorfeld zu klären, was mit den Projektergebnissen geschieht. Sollen diese veröffentlicht werden, muss eine Einverständniserklärung für die Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingeholt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei unter Zwölfjährigen nur die Erziehungsberechtigten dieses Einverständnis geben können und bei den Zwölf- bis 18- Jährigen von den Kindern und Eltern ein Einverständnis eingeholt werden sollte. Den ganzen Beitrag lesen

Verfasst am 25.11.2012
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Leitfaden Fotorecht

Fotorecht in der Medienpädagogik

"Justice" von donsutherland1 auf flickr.com (cc by-nc-sa)

Im Zuge der „Amerikanisierung“ des allgemeinen Rechtsverständnisses in Deutschland werden auch Jugendarbeit und Medienpädagogik mehr und mehr verrechtlicht und es empfiehlt sich immer mehr, gerade im Bereich Fotorecht einen schwarzen Gürtel zu erwerben.

Ein Zwischenschritt auf dem Weg dorthin ist der neu veröffentlichte „Leitfaden Fotorecht“ des Deutschen Fachjournalisten-Verbands. Nicht unbedingt leicht verdaulich aufgemacht, dafür aber sehr fundiert, werden in dem kostenlosen PDF viele rechtliche Implikationen rund um Fotoveröffentlichungen geklärt – von der Bildbeschaffung bis zur Publikation.

[Dank an Elisa Behner]

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 13.09.2011
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Fotografieren – mit Recht

Fotorecht und Persönlichkeitsrecht in der Medienpädagogik

"Lady justice" von rafaelmarquez auf flickr.com

Rechtliche Fragen spielen wie (leider) in der Gesellschaft allgemein auch in der Medienpädagogik immer mehr eine Rolle und entsprechend viele Fragen zu Persönlichkeitsrecht & Co. gibt es bei Fotoseminaren. Ich habe hier schon die eine oder andere Antwortquelle veröffentlicht, aber viel hilft in diesem Bereich viel.

Das „Juristische Handbuch für Fotografen“ von Dennis Tölle und Florian Wagenknecht zeichnet sich nicht nur durch einen thematischen Fokus, sondern auch durch die recht verständliche Sprache aus. Die beiden Autoren stellen in ihrem Blog außerdem auch eine Urteilssammlung zum Thema zusammen. Recht haben sie.

[via Henning Krieg]

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 02.03.2011
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Rechtlich gut im Bilde sein

"Hf30He63Dg12²Ob276" von just.Luc (just.Censored) auf flickr.com

„Hf30He63Dg12²Ob276“ von just.Luc (just.Censored) auf flickr.com

Die Sensibilität für UrheberInnen- und Persönlichkeitsrechte wird ständig größer und über jedem Veranstaltungsflyer oder auch Jahresbericht mit Fotos schwebt das Damoklesschwert von Einzelpersonen, die das Recht am eigenen Bild verletzt sehen. Die erhöhte Sensibilität ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, führt aber bei PädagogInnen zu großer Unsicherheit oder auch Angst.

Eine hilfreiche Publikation ist daher der „Ratgeber Bild- und Urheberrecht“ beim jugendnetz-berlin.de. Eine Expertin beschreibt dort sehr praxisnah die rechtlichen Implikationen bei der Verwendung von Fotos von (jugendlichen) TeilnehmerInnen in eigenen Veröffentlichungen.

Bei den zahlreichen Nachfragen zum Thema kann mensch als MedienpädagogIn ab sofort noch mit zwei weiteren Materialien glänzen: mekonet beschreibt im PDF „Rechtsfragen in der digitalen Welt„, was bei der Publikation von Inhalten im Netz rechtlich beachtet werden muss. Ähnliches bietet lehrer-online mit einem Online-Kurs zum Thema.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 18.01.2010
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