Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht

Bild: Oliver Tacke - denkanregende Frage - https://flic.kr/p/gJRLWC - CC BY 2.0

Sobald wir mit Bildern und Videos arbeiten, haben wir es auch gleich mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Wird beispielsweise ein Foto erstellt, hat der Fotograf als Urheber andere Rechte als die abgebildete Person, bei der es dann eher um das Recht am eigenen Bild bzw. um Persönlichkeitsrechte geht. Nicht selten erlebe ich es, dass diese drei Rechtsbereiche einfach vertauscht, ersetzt oder durcheinander geschmissen werden.

Wer sich in dieses Thema kurz und knapp einlesen möchte, dem sei die Gegenüberstellung Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht von rechtambild.de empfohlen. Hier findet mensch eine gut erklärte Übersicht über die verschiedenen Rechtspositionen und deren Verhältnis zueinander.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 18.02.2015
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