Thema Recht am eigenen Bild »

Datenschutz auf allen Ebenen

Fast wöchentlich können wir hier neue Materialien für die Medienpädagogik zum Thema Sicherheit im Netz oder Datenschutz vorstellen. Aber nicht immer sind sie so umfangreich und durchdacht wie das Lehrer_innenhandout des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands.

«Datenschutz geht zur Schule» (immerhin nicht «…macht Schule») enthält zahlreiche Informationen und pädagogisches Material (Arbeitsblätter und Unterrichtsszenarien) zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes. Sie beziehen sich auf acht Themenbereiche, die einen großen Teil der Thematik abdecken: Soziale Netzwerke, mobiles Internet, Recht am eigenen Bild, Cybermobbing, Passwortschutz, Gaming. Alle Materialien beziehen sich auf deutsches Recht, manche Methoden sind aber auch darüber hinaus nutzbar.

Insbesondere die Texte wirken zeitweise etwas sperrig, die Arbeitsblätter und Unterrichtsszenarien sind klassisch bis unterhaltsam. Ein Großteil der Materialien ist aus bestehenden Klicksafe-Publikationen zusammengestellt. Die Strukturiertheit, die Reichweite und die Vielfalt des Materials (292 Seiten!) sind aber fast einmalig.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 27.10.2016
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Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht

Sobald wir mit Bildern und Videos arbeiten, haben wir es auch gleich mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Wird beispielsweise ein Foto erstellt, hat der Fotograf als Urheber andere Rechte als die abgebildete Person, bei der es dann eher um das Recht am eigenen Bild bzw. um Persönlichkeitsrechte geht. Nicht selten erlebe ich es, dass diese drei Rechtsbereiche einfach vertauscht, ersetzt oder durcheinander geschmissen werden.

Wer sich in dieses Thema kurz und knapp einlesen möchte, dem sei die Gegenüberstellung Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht von rechtambild.de empfohlen. Hier findet mensch eine gut erklärte Übersicht über die verschiedenen Rechtspositionen und deren Verhältnis zueinander.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 18.02.2015
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Rechtliches zu Drohnen

Dieser Artikel ist ein Testballon (nein, keine Drohne :-)) : Ich bin ja der Überzeugung, dass Drohnen und andere Gadgets zunehmend Bedeutung in der Medienpädagogik bekommen – alleine schon durch die Lebensweltorientierung im außerschulischen Bereich, aber auch weil sie neue Möglichkeiten für die Medienproduktion, insbesondere bei der Filmproduktion, bedeuten.

Wenn das so wäre, dann wäre der Artikel über Multicopter von Zeit online recht wertvoll. Denn er listet gerade für Einsteiger_innen auf sehr nachvollziehbare Weise die rechtlichen Rahmenbedingungen der Einsatzes von Kameradrohnen und anderen Multicoptern auf. Und die werden aktuell nicht einfacher, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Was meinen Sie: Ist das relevant für die Medienpädagogik? Welche hilfreichen Materialien für die Arbeit mit Drohnen kennen Sie noch?

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 16.12.2014
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Trickfilmproduktion in der Fußgängerzone – Making-Of „Monster in der Kurstadt“

Im Projekt „Monster in der Kurstadt“ haben zehn acht- bis dreizehnjährige Kinder in Bad Reichenhall einen Trickfilm produziert. Wer die Monster sind und was sie in der bayerischen Kurstadt in den Berchtesgadener Bergen erleben, wurde im Rahmen des gleichnamigen Projekts ausgedacht und entwickelt.

Einen Trickfilm mitten in der Stadt zu produzieren, ist eine echte Herausforderung: Anders als im Trickfilm-Studio oder bei den häufig eingesetzten Trickfilm-Boxen ist man im öffentlichen Raum großen Lichtunterschieden und Änderungen im Hintergrund konfrontiert: Die Ästhetik des Kurzfilms „Monster in der Kurstadt“ kann also gar nicht unseren Sehgewohnheiten entsprechen. Das Ergebnis schaut dann so aus:

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Organisatorisch wurde der Dreh im Rahmen von fünf zweistündigen Vorbereitungstreffen vorbereitet: (a) Information und Ideenentwicklung, (b) Ortsbegehung und Drehgenehmigungen einholen (c) Druck der T-Shirts und Fertigstellung der Monsterpuppen, (d) Üben der Trickfilmtechnik (mit iPads/ App iMotion) sowie Bewegungsstudien mit den Monsterpuppen, sowie (e) Entwicklung der Idee, des Drehbuchs und des Drehplans. Der Drehtag war ein heißer Julitag, für den Kurzfilm nahmen wir insgesamt sechs Stunden lang mit Hilfe von zwei iPads auf Stativen Szenen auf. Schließlich trafen sich ein Teil der Kinder zum Grobschnitt, alle segneten dann schließlich ab, dass nur von ihnen freigegebene Szenen veröffentlicht wurden. Neben diesen acht Treffen galt es natürlich die Monster zu produzieren und für den Feinschliff des Videos zu sorgen, sowie die Abschlusspräsentation im Park-Kino organisatorisch und technisch vorzubereiten, wobei auch einzelne Kinder unterstützten. Insbesondere die Bewerbung des Events – schließlich wünscht man sich ja auch Gäste bei einer Premiere im Kino – war eine zeitintensive Angelegenheit.

Die Aufnahmen im öffentlichen Raum sind eine rechtliche Herausforderung – zumal wir uns damit bisher kaum auseinandergesetzt hatten. Zum einen ist es nicht so, dass man einfach so Leute filmen bzw. diesen Film veröffentlichen darf, wenn sie sich im „öffentlichen Raum“ befinden. Den ganzen Beitrag lesen

Sandra Schön Kurzbio
ist Senior Researcher bei Salzburg Research (Abt. InnovationLab), leitet regelmäßige Praxisprojekte beim BIMS e.V., studierte Pädagogik, Psychologie und Informatik an der LMU München (M.A./Dr. phil.). Interessensschwerpunkte: Offene Bildungsressourcen (OER), Lernvideos, Videoarbeit, Maker Movement, Partizipation. Mehr im Weblog: http://sandra-schoen.de.
Verfasst am 14.10.2013
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Rechtlich gut im Bilde sein

"Hf30He63Dg12²Ob276" von just.Luc (just.Censored) auf flickr.com

„Hf30He63Dg12²Ob276“ von just.Luc (just.Censored) auf flickr.com

Die Sensibilität für UrheberInnen- und Persönlichkeitsrechte wird ständig größer und über jedem Veranstaltungsflyer oder auch Jahresbericht mit Fotos schwebt das Damoklesschwert von Einzelpersonen, die das Recht am eigenen Bild verletzt sehen. Die erhöhte Sensibilität ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, führt aber bei PädagogInnen zu großer Unsicherheit oder auch Angst.

Eine hilfreiche Publikation ist daher der „Ratgeber Bild- und Urheberrecht“ beim jugendnetz-berlin.de. Eine Expertin beschreibt dort sehr praxisnah die rechtlichen Implikationen bei der Verwendung von Fotos von (jugendlichen) TeilnehmerInnen in eigenen Veröffentlichungen.

Bei den zahlreichen Nachfragen zum Thema kann mensch als MedienpädagogIn ab sofort noch mit zwei weiteren Materialien glänzen: mekonet beschreibt im PDF „Rechtsfragen in der digitalen Welt„, was bei der Publikation von Inhalten im Netz rechtlich beachtet werden muss. Ähnliches bietet lehrer-online mit einem Online-Kurs zum Thema.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 18.01.2010
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