Rechtlich einwandfreie Videoprojekte

Rechtliches zu Videoprojekten in der Medienpädagogik

Still aus dem Video

Bei Videoprojekten in der Medienpädagogik kommen die Beteiligten immer wieder an Stellen, wo rechtliche Fragen auftauchen: Wo darf ich filmen? Wen darf ich filmen? Welche Genehmigungen muss ich mir besorgen? Und insbesondere: Wie formuliere ich solche Einverständniserklärungen?

Der Bayrische Rundfunk hatte innerhalb seines Angebots „on3“ sehr hilfreiche Materialien zusammengestellt. Ein kurzes Video führt in die wichtigsten Punkte ein und gibt Empfehlungen für die eigenen Dreharbeiten. Und – was noch viel genialer für die Praxis ist – VideomacherInnen bekommen zwei Informationen für Drehgenehmigungen/Motivvereinbarungen und für eine Mitwirkendenvereinbarung als PDF zum Download. Einwandfrei! (Broken Links entfernt – Juli 2016)

(Anmerkung der Redaktion Juli 2016 – Mittlerweile ist ON3 in „Puls“ übergangen und damit die verlinkten Dokumente nicht mehr aufrufbar. Ein Text zur Drehgenehmigung und rechtlichem Hintergrund findet sich aber auch bei „Puls“. Eine allgemeine Vorlage für Einverständniserklärungen von den „Mitwirkenden“ als anpassbare doc Datei findet sich z.B. beim swr)

[via Uwe Klemm]

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 13.12.2011
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