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Persönlichkeitsrechtsverletzungen beim Sexting

Das Thema Sexting, bzw. die Weitergabe von intimen und persönlichen Fotos per Messenger und soziale Netzwerke ist für die Medienpädagogik kein neues Thema mehr. Mittlerweile kenne ich eigentlich keine weiterführende Schule, die von solchen oder auch ähnlichen Vorfällen verschont geblieben ist. Lehrer und Pädagogen stehen vor der Aufgabe, solche Vorfälle nicht nur auf einer pädagogischen und ethischen Ebene zu bearbeiten, sondern müssen auch über rechtliche Konsequenzen informiert sein. Was ist ein Löschungsanspruch, was ein Unterlassungsanspruch und wussten Sie, dass in bestimmten Fällen auch Schmerzensgeld für die Verbreitung persönlicher Bilder gezahlt werden muss?

Wieder einmal empfehlen wir an dieser Stelle einen Artikel von rechtambild.de, in dem es wie beschrieben ausführlich und verständlich um die Persönlichkeitsrechtsverletzungen beim Sexting geht.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 04.02.2015
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