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Rechtsfragen bei eLearning und digitaler Lehre
Das pädagogische Leben mit digitalen Inhalten könnte so schön sein. Wäre da nicht das Urheberrecht. Vor allem wenn es darum geht, Inhalte zu veröffentlichen und anderen zur Nutzung bereit zu stellen (etwa bei Open Educational Resources (OER)), sind sich viele Pädagog_innen unsicher, welche Inhalte wie integriert werden können. Das gilt auch für CreativeCommons-lizensierten Content.
Gottseidank gibt es immer wieder neue Broschüren, die neues Licht ins (Halb)Dunkel bringen und für spezifische Nutzungsszenarien die Rechtslage erklären. Diesmal sind es iRights.info und das Multimedia-Kontor Hamburg, die in einem Leitfaden Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht im Zusammenhang mit eLearning und digitaler Lehre erklären. Bleibt zu hoffen, dass auf diesem Weg noch mehr OER-Materialien veröffentlicht werden.
Klarer Blick in den Rechtedschungel
Mit dieser Broschüre gehen bei Radio-, Zeitungs-, Video- oder WebseitenmacherInnen in der Medienpädagogik und darüber hinaus sicher ein Dutzend Wünsche auf einmal in Erfüllung: „Alles geklärt – Medienproduktion und Recht“ der Medienanstalt Berlin-Brandenburg führt (verständlich) in grundlegende rechtliche Begriffe ein, die bei der Medienproduktion aufkommen.
Aber Klassiker wie Urheberrecht, Nutzungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Hausrecht, Geschmacksmusterrecht und Markenrecht werden nicht nur allgemein besprochen, sondern die rechtlichen Situationen für die Bereiche Musik, Text, Foto, Video, Grafik im Detail geklärt. Alles mit vielen Beispielen und Praxistipps von ExpertInnen und gespickt mit Hinweisen zum Weiterlesen. Danach ist dann in der Tat alles geklärt.