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Let´s talk about: sinnvolle Kindersicherung oder unnötiger Pseudo-Schutz?
Jugendschutz, Filterprogramme, Kindersicherung: Das sind sehr kontrovers diskutierte Begriffe im Netz. Auf der einen Seite steht eine Industrie, die zweifelsohne mit den Ängsten und Befürchtungen, aber auch mit einer scheinbaren Sicherheit für Kinder Geld verdienen möchte. Programme, die den Computer sicher machen und verhindern, dass sich gefährliche und bösartige nackte Frauen in die Netzhaut unsere Kinder einbrennen gibt es zu genüge. Auf der anderen Seite stehen die Jugendlichen, allesamt technik-affine Nerds, die zwar nicht wissen, wie man bei Facebook die Privatsphäre richtig einstellt aber jeden Filter problemlos umgehen können. Argumente laufen gegeneinander auf und irgendwann kommt man zu dem Schluss, dass eigentlich die Eltern die Aufgabe haben, ihre Kinder zu begleiten.
Diese Schlussfolgerung ist ja auch in erster Linie gar nicht so falsch, den schließlich ist Medienerziehung ein Teil der eigentlichen Erziehung. Allerdings fällt es sehr vielen Eltern schwer, an dieser Stelle eine hilfreiche Unterstützung zu sein, da ganz einfach das notwendige Wissen fehlt, einerseits um die technischen Möglichkeiten, andererseits um den medienpädagogischen Sinn.
Aus diesem Grund möchte ich gerne unser versiertes medienpädagogisches Netzwerk nutzen, und einmal sammeln, welche sinnvollen Tipps und Hilfsmittel wir den rat-suchenden Eltern in die Hand geben können.
Über den Schutz vor negativen Online-Erfahrungen von Kindern
Anlässlich des Safer Internet Days 2012 veröffentlicht der Forschungsverbund EU Kids Online mit dem Hans-Bredow Institut einen Bericht, der sich mit Möglichkeiten und Strategien befasst, wie Eltern die Internetnutzung ihrer Kinder begleiten und unterstützen. Das Ergebnis zeigt, dass eine aktive Auseinandersetzung der Eltern mit dem Internetkonsum der Kinder das Risiko verringert, belastende Erfahrungen zu machen, während sich Filter, Sperren und Kontrollen durch ihre einschränkende Wirkung hemmend auf positive Erlebnisse auswirken.
Nicht wirklich etwas Neues für MedienpädagogInnen, aber eine gute Argumentationsgrundlage für den nächsten Elternabend.
Kinder und Jugendliche zu einem kompetenten Aufwachsen mit dem Netz befähigen
Eine Forderung von Jürgen Ertelt in der Diskussion um den Jugendmedienschutz
In der Auseinandersetzung um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) wurden bereits viele kritische Beiträge (siehe u.a. hier) veröffentlicht. Diese grundsätzliche Kritik ist auch nach einem Jahr der gescheiterten Neuauflage des JMStV aktuell und soll an dieser Stelle keine Wiederholung finden. Vielmehr möchte ich weitere Überlegungen für einen akzeptablen Jugendmedienschutz im Zeitalter digitaler Medien und Internet zur fortzuführenden Diskussion stellen.
Diese Wege sollten wir im Interesse der jungen Generation (an)gehen: Den ganzen Beitrag lesen
„Zuerst denken, dann klicken“
Facebook kann schon tricky sein: Manche Features sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, von einigen Privatsphäre-Einstellungen ganz zu schweigen, immer mal wieder geistern Wurm-Postings durch die Community oder Anwendungen tun nicht das, was sie zu tun vorgeben.
Die Seite „mimikama“ ist da eine große Hilfe für die Medienpädagogik: Teilweise mehrmals täglich erscheinen hier Tipps rund um Facebook – von der Smilie-Liste (cool!) über Hintergründe zur Impressumspflicht bis zu aktuellen Trojanerwarnungen. Und das alles „von Facebooknutzern für Facebooknutzer“. Gefällt mir!
[thx Maren Risch]
Jugendschutz und Computerspiele im Wandel der Zeit
In der medienpädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und Computerspielen diskutiert Mensch früher oder später meist auch Themen wie Jugendschutz, Alterskennzeichnungen und natürlich Indizierungsverfahren. Das diese Diskussionen nicht neu sind, ist bei einem Medium wie dem Computerspiel gut nachvollziehbar, denn bereits 1984 wurden die ersten Indizierungsverfahren zu Spielen wie „Speed Racer“ und „Battlezone“ durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) durchgeführt.
Spätestens seit der Listenstreichung des Shooters „Doom“ nach nunmehr 17 Jahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und der neuerlichen Alterskennzeichnung mit einer Freigabe ab 16 Jahren durch die USK, wird das Thema breit in der Medienpädagogik diskutiert. Hier sehe ich schöne Ansätze, für Projekte zum Thema Computerspiel und Jugendmedienschutz. Dabei könnte Fragen nach politischen, ästhetischen, inhaltlichen, aber auch wert- und normorientierten Ansätzen im Wandel der Zeit nachgegangen werden. Für alle Beteiligten, die Jugendlichen wie auch die Pädagogen, entsteht hierbei eine Win-win-Situation, da einerseits für das Thema Jugendschutz sensibilisiert wird und anderseits Fragen nach Wirkungsvermutungen bzw. – befürchtungen im historischen Kontext, auch bei nichtspielenden Erwachsenen, neue Denkansätze liefern.
Weiterführende möchte ich hierzu auch die Anmeldung im Freiverteiler der „BPjM Aktuell“ empfehlen, welche entsprechende themenbezogene Impulse liefern kann. Auch die Einbeziehung der aktuellen „Leitkriterien & Grundsätze der USK“ sind hier sicherlich hilfreich.
20 Seiten Transparenz
Eigentlich tat mir die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) schon immer Leid… Auf der einen Seite standen die Kritiker, die die vergebenen Kennzeichnungen zu „lasch“ fanden und auf der anderen Seite die, denen die Spruchpraxis viel zu „streng“ war. Beiden Seiten gemein war jedoch der Ruf nach mehr Transparenz, was die Alterskennzeichnung von Games angeht.
Nachdem u.a. die Ergebnisse der durch das Hans-Bredow-Institut durchgeführten Studie zum Jugendschutzsystem im Bereich Video- und Computerspiele bereits 2007 den Grundstein für den strukturellen Umbau der USK legten, legt nun die USK selbst mit der Veröffentlichung der Leitkriterien der USK für die Prüfung von Computer- und Videospielen nach. Neben den „Grundsätze der USK“ liegt somit das Fundament aller Computer- und Videospielekennzeichnungen, eben jene Leitkriterien, für alle abrufbar offen.
Beide Dokumente lassen sich auf der Seite der USK finden.
Spannend sind für mich hierbei vor allem die schnellen Reaktionen der Gamer nahen Zeitschriften und Onlineportale, die nicht nur als erste über die Veröffentlichung der Kriterien berichteten, sondern zugleich ernüchtert feststellten, dass die Kriterien keine Grundlage für eine persönliche Einschätzung der Gamer zur USK Kennzeichnung kommender Titel sei. Sie begründen dies u.a. damit, dass die Auslegungen und Diskussionen der Kriterien innerhalb eines Prüfausschussen natürlich immer individuell und damit keine Prüfschablonen sind – und das ist auch gut so!
Nichts desto trotz oder gerade deswegen sehe ich hier einen spannenden Ansatzpunkt für die Medienpädagogik sich z.B. mit Jugendlichen aber auch Erwachsenen anhand von Grundsätzen und Leitkriterien der USK-Kennzeichnungspraxis projektbezogen zu nähern – insbesondere deshalb, da sich die USK bei der Formulierung ihrer Leitkriterien auch am gesellschaftlichen Diskurs orientiert!
JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 3)
Reitet das Netzpferdchen!
Internetführerscheine sind die offline-Variante von Quiz-Spielen auf Webseiten der Jugendschutz-Agenturen.
Medienführerscheine haben Konjunktur als Verschulungsversuch der Medienerziehung. Statt Medienkompetenz in Kritik und Praxis selbst aneignend zu erarbeiten, soll der „Stoff“ zwischen Buchdeckeln gepackt, klassisch gelehrt und abgeprüft werden. Gerade die sonst beispielhaften Medienkompetenz-Initiativen in Rheinland-Pfalz (zB. diese und diese) werden gekontert mit einem verpflichtenden (!) Surf-Führerschein, mit dem Schüler ihre Fähigkeiten unter Beweis (!) stellen sollen. Ein Curriculum gibt es freilich noch nicht. Wohl aber Verleger-Interessen um das „richtige“ Medienbild zu vermitteln – nicht nur in Bayern. Auch in NRW klopfen bereits die Schulbuchverlage an der Tür der Staatskanzlei, die von Marc Jan Eumann versprochene Einbeziehung von medienpädagogischen Institutionen in der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Netzpferdchen-Initiative steht weiterhin aus. Den ganzen Beitrag lesen
JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 2)
Schnittchen in Sicht – Veranstaltungen zum JMStV
Derzeit ist der “alte” Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Deshalb gelten auch Sendezeiten für Alter eingeschränkte TV-Inhalte oder Film-Trailer in den Mediatheken und auf Kino-Webseiten. Es gilt also weiterhin konstruktiv den JMStV in die Kritik zu nehmen und Alternativen zu diskutieren. Nach der gescheiterten Novellierung sind natürlich die mit dem JMStV verbundenen Lobby-Interessen oder Regulierungsansprüche nicht zwingend anders.
Leider ist zu beklagen, dass offenbar die Befürworter nichts ernsthaft von der bisher ausgeführten Kritik in ihren weiteren Diskussionen reflektiert aufnehmen oder thematisieren. Die KJM titelte ihre Veranstaltung am 28.1.11 als Fachgespräch zu Lösungsansätzen für Jugendschutzprogramme. Eine andere Sicht war nicht erwünscht, allein Alvar Freude war als Alibi-Vertreter der „Netzaktivisten“ aufs Podium geladen um auf ihn den Frust über den gescheiterten JMStV-E zu projizieren. Parteipolitische Vertreter sind auch nicht auf den KJM-Podien erwünscht, obwohl gerade jetzt ein politischer Aushandlungsprozess um den Jugendschutz stattfinden müsste. Die magere Einbindung der Kritiker und der Politik lassen jetzt schon einen „JMStV reloaded“-Prozess für 2011 befürchten. Den ganzen Beitrag lesen
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution
Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 1)
Eine kurze Zusammenfassung von Jürgen @Ertelt
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor.
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages [1] ist kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen. Den ganzen Beitrag lesen