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Jugendschutz und Computerspiele im Wandel der Zeit

Fotorecht in der Medienpädagogik

…und doch wertvoll!

In der medienpädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und Computerspielen diskutiert Mensch früher oder später meist auch Themen wie Jugendschutz, Alterskennzeichnungen und natürlich Indizierungsverfahren. Das diese Diskussionen nicht neu sind, ist bei einem Medium wie dem Computerspiel gut nachvollziehbar, denn bereits 1984 wurden die ersten Indizierungsverfahren zu Spielen wie „Speed Racer“ und „Battlezone“ durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) durchgeführt.

Spätestens seit der Listenstreichung des Shooters „Doom“ nach nunmehr 17 Jahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und der neuerlichen Alterskennzeichnung mit einer Freigabe ab 16 Jahren durch die USK, wird das Thema breit in der Medienpädagogik diskutiert. Hier sehe ich schöne Ansätze, für Projekte zum Thema Computerspiel und Jugendmedienschutz. Dabei könnte Fragen nach politischen, ästhetischen, inhaltlichen, aber auch wert- und normorientierten Ansätzen im Wandel der Zeit nachgegangen werden. Für alle Beteiligten, die Jugendlichen wie auch die Pädagogen, entsteht hierbei eine Win-win-Situation, da einerseits für das Thema Jugendschutz sensibilisiert wird und anderseits Fragen nach Wirkungsvermutungen bzw. – befürchtungen im historischen Kontext, auch bei nichtspielenden Erwachsenen, neue Denkansätze liefern.

Weiterführende möchte ich hierzu auch die Anmeldung im Freiverteiler der „BPjM Aktuell“ empfehlen, welche entsprechende themenbezogene Impulse liefern kann. Auch die Einbeziehung der aktuellen „Leitkriterien & Grundsätze der USK“ sind hier sicherlich hilfreich.

Gerrit Neundorf Kurzbio
studierte in Leipzig und in Darmstadt Sozialpädagogik, wo er u.a. durch Prof. Dr. Franz-Josef Röll von der Medienpädagogik infiziert wurde. Von 2002 bis Mai 2009 war er als Medienpädagoge beim Landesfilmdienst Thüringen e.V. angestellt und betreute dort mehrere landesweite Projekte. Seit 2007 ist er einer der Leiter von Spawnpoint - Instituts für Spiel- und Medienkultur e.V. Für das Land Thüringen ist er seit 2011 als Jugendschutzsachverständige bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) tätig.
Verfasst am 14.09.2011
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JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 3)

JMStV und Jugendmedienschutz in der Medienpädagogik

"sea-horse inflatably" von twicepix auf flickr.com

Reitet das Netzpferdchen!

Internetführerscheine sind die offline-Variante von Quiz-Spielen auf Webseiten der Jugendschutz-Agenturen.

Medienführerscheine haben Konjunktur als Verschulungsversuch der Medienerziehung. Statt Medienkompetenz in Kritik und Praxis selbst aneignend zu erarbeiten, soll der „Stoff“ zwischen Buchdeckeln gepackt, klassisch gelehrt und abgeprüft werden. Gerade die sonst beispielhaften Medienkompetenz-Initiativen in Rheinland-Pfalz (zB. diese und diese) werden gekontert mit einem verpflichtenden (!) Surf-Führerschein, mit dem Schüler ihre Fähigkeiten unter Beweis (!) stellen sollen. Ein Curriculum gibt es freilich noch nicht. Wohl aber Verleger-Interessen um das „richtige“ Medienbild zu vermitteln – nicht nur in Bayern. Auch in NRW klopfen bereits die Schulbuchverlage an der Tür der Staatskanzlei, die von Marc Jan Eumann versprochene Einbeziehung von medienpädagogischen Institutionen in der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Netzpferdchen-Initiative steht weiterhin aus. Den ganzen Beitrag lesen

JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 2)

Der JMStV und die Medienpädagogik

"322/365: Montownia Theatre" von Magic Madzik auf flickr.com

Schnittchen in Sicht – Veranstaltungen zum JMStV

Derzeit ist der “alte” Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Deshalb gelten auch Sendezeiten für Alter eingeschränkte TV-Inhalte oder Film-Trailer in den Mediatheken und auf Kino-Webseiten. Es gilt also weiterhin konstruktiv den JMStV in die Kritik zu nehmen und Alternativen zu diskutieren. Nach der gescheiterten Novellierung sind natürlich die mit dem JMStV verbundenen Lobby-Interessen oder Regulierungsansprüche nicht zwingend anders.

Leider ist zu beklagen, dass offenbar die Befürworter nichts ernsthaft von der bisher ausgeführten Kritik in ihren weiteren Diskussionen reflektiert aufnehmen oder thematisieren. Die KJM titelte ihre Veranstaltung am 28.1.11 als Fachgespräch zu Lösungsansätzen für Jugendschutzprogramme.  Eine andere Sicht war nicht erwünscht, allein Alvar Freude war als Alibi-Vertreter der „Netzaktivisten“ aufs Podium geladen um auf ihn den Frust über den gescheiterten JMStV-E zu projizieren. Parteipolitische Vertreter sind auch nicht auf den KJM-Podien erwünscht, obwohl gerade jetzt ein politischer Aushandlungsprozess um den Jugendschutz stattfinden müsste. Die magere Einbindung der Kritiker und der Politik lassen jetzt schon einen „JMStV reloaded“-Prozess für 2011 befürchten. Den ganzen Beitrag lesen

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution

Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 1)

Eine kurze Zusammenfassung von Jürgen @Ertelt

Der JMStV und die Medienpädagogik

"untitled" von "/<" auf flickr.com

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor.

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages [1] ist kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen. Den ganzen Beitrag lesen

Verfasst am 08.02.2011
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USK vs. PEGI oder: Deutschland allein in Europa

USK vs. PEGI

"Call of Duty 4: Modern Warfare" bie USK und PEGI

Alterskennzeichnungen haben in Deutschland einen festen Platz in der Spiele-, aber auch in der Film- und Fernsehindustrie. Was für das Fernsehen die FSF und für Filme die FSK ist für die Spiele die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Das ist eine rein deutsche Institution um Eltern eine Orientierungsmöglichkeit zu geben was Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Alter spielen dürfen. Darüber hinaus sind die Angaben bindend, d.h. an den 14-jährigen Jugendlichen dürfen keine Spiele mit einer USK 16 oder gar 18 abgegeben werden. Was im Einzelhandel im Großen und Ganzen auch recht souverän zu funktionieren scheint. Etwas anders sieht es aus, wenn mensch in die Kinderzimmer schaut oder sich mit Kindern und Jugendlichen unterhält. Insbesondere MedienpädagogInnen kennen das, wenn Sprößlinge auf sie zu kommen und ein 16’ner oder 18’ner Spiel auf den Einrichtungscomputern spielen möchten (mit dem Hinweis, dass er/sie das zu Hause auch spielen dürfe). Fast alle kennen Spiele und haben sie auch schon mal gespielt die laut USK für sie noch nicht freigegeben sind, sehr viele haben solche Spiele auch zu Hause.

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Mario von Wantoch-Rekowski Kurzbio
Mario von Wantoch-Rekowski zog es von Berlin nach Rheinland-Pfalz und er arbeitet hauptberuflich beim Landesfilmdienst RLP e.V.. Er studierte Medienkommunikation und kam über seine Studienschwerpunkte Medienpsychologie und -ethik zur Medienpädagogik. Neben seiner praktischen Arbeit versucht er sich auch immer wieder an neuen medialen Entwicklungen und deren möglichen medienpädagogischen Nutzen. Seine Schwerpunkte im Blog sind Medienpsychologie, Jugendschutz und (freie) Spiele.
Verfasst am 17.12.2009
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