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Die JMStV-Novellierung aus Sicht der Medienpädagogik

Gestern haben die Länder überraschend angekündigt, eine Online-Konsultation zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu starten. Damit wird ein Prozess öffentlich wieder aufgenommen, der mit dem Scheitern der damaligen Neufassung Ende 2010 ins Stocken gekommen war. Für Kinder, Jugendliche und alle weiteren Zielgruppen im Netz, für Medienproduktionen online und damit für die Medienpädagogik ist die Regelung des Jugendmedienschutzes im Internet zentral, denn es geht um Fragen etwa wie Websites von Jugendlichen aus Medienprojekten veröffentlicht werden können, und etwa wie  Eltern in der Medienerziehung unterstützt werden und wie nicht. Auch die Freiheit und Vielfalt von Information und Kommunikation sind hohe Güter, die durch den neuen JMStV massiv in Gefahr sind.  Daher möchten wir in diesem Artikel die bisherige Entwicklung schildern, wichtige Informationen und Argumentationen zusammenfassen und mögliche Positionen und Handlungsoptionen für Medienpädagoginnen und Medienpädagogen skizzieren – das alles als eine erste Bestandsaufnahme. Wir freuen uns über Artikel, die das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Den ganzen Beitrag lesen

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 25.03.2014
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JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 3)

JMStV und Jugendmedienschutz in der Medienpädagogik

"sea-horse inflatably" von twicepix auf flickr.com

Reitet das Netzpferdchen!

Internetführerscheine sind die offline-Variante von Quiz-Spielen auf Webseiten der Jugendschutz-Agenturen.

Medienführerscheine haben Konjunktur als Verschulungsversuch der Medienerziehung. Statt Medienkompetenz in Kritik und Praxis selbst aneignend zu erarbeiten, soll der „Stoff“ zwischen Buchdeckeln gepackt, klassisch gelehrt und abgeprüft werden. Gerade die sonst beispielhaften Medienkompetenz-Initiativen in Rheinland-Pfalz (zB. diese und diese) werden gekontert mit einem verpflichtenden (!) Surf-Führerschein, mit dem Schüler ihre Fähigkeiten unter Beweis (!) stellen sollen. Ein Curriculum gibt es freilich noch nicht. Wohl aber Verleger-Interessen um das „richtige“ Medienbild zu vermitteln – nicht nur in Bayern. Auch in NRW klopfen bereits die Schulbuchverlage an der Tür der Staatskanzlei, die von Marc Jan Eumann versprochene Einbeziehung von medienpädagogischen Institutionen in der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Netzpferdchen-Initiative steht weiterhin aus. Den ganzen Beitrag lesen

JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 2)

Der JMStV und die Medienpädagogik

"322/365: Montownia Theatre" von Magic Madzik auf flickr.com

Schnittchen in Sicht – Veranstaltungen zum JMStV

Derzeit ist der “alte” Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Deshalb gelten auch Sendezeiten für Alter eingeschränkte TV-Inhalte oder Film-Trailer in den Mediatheken und auf Kino-Webseiten. Es gilt also weiterhin konstruktiv den JMStV in die Kritik zu nehmen und Alternativen zu diskutieren. Nach der gescheiterten Novellierung sind natürlich die mit dem JMStV verbundenen Lobby-Interessen oder Regulierungsansprüche nicht zwingend anders.

Leider ist zu beklagen, dass offenbar die Befürworter nichts ernsthaft von der bisher ausgeführten Kritik in ihren weiteren Diskussionen reflektiert aufnehmen oder thematisieren. Die KJM titelte ihre Veranstaltung am 28.1.11 als Fachgespräch zu Lösungsansätzen für Jugendschutzprogramme.  Eine andere Sicht war nicht erwünscht, allein Alvar Freude war als Alibi-Vertreter der „Netzaktivisten“ aufs Podium geladen um auf ihn den Frust über den gescheiterten JMStV-E zu projizieren. Parteipolitische Vertreter sind auch nicht auf den KJM-Podien erwünscht, obwohl gerade jetzt ein politischer Aushandlungsprozess um den Jugendschutz stattfinden müsste. Die magere Einbindung der Kritiker und der Politik lassen jetzt schon einen „JMStV reloaded“-Prozess für 2011 befürchten. Den ganzen Beitrag lesen

Das aktuelle Jugendschutzgesetz schwarz auf weiß

Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft. Es soll Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen schützen. Was mensch auch immer davon halten mag mit Blick auf den medienpädagogischen Sinn: Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat nun das Gesetz in seiner aktuellen Version zusammen mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in einer neu erschienenen 112seitigen Broschüre “Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder” zusammen mit sehr ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht. Die Broschüre ist als PDF online verfügbar.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 31.08.2008
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