Das aktuelle Jugendschutzgesetz schwarz auf weiß

Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft. Es soll Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen schützen. Was mensch auch immer davon halten mag mit Blick auf den medienpädagogischen Sinn: Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat nun das Gesetz in seiner aktuellen Version zusammen mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in einer neu erschienenen 112seitigen Broschüre “Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder” zusammen mit sehr ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht. Die Broschüre ist als PDF online verfügbar.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 31.08.2008
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