Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution

Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 1)

Eine kurze Zusammenfassung von Jürgen @Ertelt

Der JMStV und die Medienpädagogik

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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor.

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages [1] ist kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen.

Kritik an der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Novellierung

Die Kritik (unten verlinkt) am abgelehnten Novellierungentwurf des JMStV zeigt, welche Probleme jetzt dringend diskutiert werden müssen:

  • Der klassische Rundfunk-Begriff mit seiner Sender/Empfänger-Trennung darf nicht kurzsichtig auf das interagierende Internet übertragen werden: Die kommunikativen Besonderheiten des Internets, an dem sich jeder als Sender und Empfänger beteilligen kann, müssen berücksichtigt werden. Sendezeitsperren sind in der globalen Internet-Struktur mit unterschiedlichen Zeitzonen nicht zielführend.
  • Netzsperren durch lokale Filterprogramme bieten keinen echten Jugendschutz. Blacklists und Whitelists sind technisch über Proxys (Zwischenspeicher, die die Anzeige von Webseiten umleiten) umgehbar [2]. Gesetze dürfen aber Erziehungsberechtigten keine Sicherheit suggerieren, die de facto durch die Regelung gar nicht gewährleistet wird.
  • Alterseingruppierungen durch Inhalte-Anbieter können ohne besondere Qualifizierung nicht erbracht werden. Sie führen zudem zu Overblocking (Labeling für eine höhere Altersstufe) und zu Chilling-Effects (Verzicht auf Veröffentlichung) und damit zu Netzkultur-Verlust. Die im JMStV-Entwurf ausgesprochene Freiwilligkeit zur Kennzeichnung war faktisch im Grunde nicht gegeben.
  • Auf das Internet zielende Jugendschutzregelungen dürfen Jugendmedienarbeit nicht behindern, kommerzielle Anbieter dürfen nicht bevorzugt werden und Lobby-Interessen dürfen nicht das Regulat des Jugendschutzes sein. Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur fragte in ihrer Resolution zum JMStV [4] zu Recht: „Wird die Jugendmedienarbeit durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zukünftig behindert?“ Der Entwurf ließ ein Zweiklassen-Netz zugunsten kommerzieller Anbieter befürchten. Eine solche Kommerzialisierung des Netzes durch Bevorzugung geschäftlicher Anbieter liefe den Ansprüchen der freiheitlichen Nutzung des Internets zuwider und muss daher in der zukünftigen Diskussion ausgeschlossen werden.
  • Vertragsfindungsverfahren müssen öffentlich einsehbar sein und alle betroffenen Akteure sinnvoll einbinden. Das Verfahren zum JMStV war kaum transparent und für Laien nicht nachvollziehbar. Selbst juristisch fundierte visualisierte Interpretationen [3] konnten die Komplexität des Entwurfs nicht auffangen. Eine Einbeziehung der eigentlich Betroffenen – Eltern, Jugendliche, privat publizierende Nutzer und deren Interessenvertreter – erfolgte nicht. Ebenso wurden die Parlamente erst spät einbezogen, ein politischer Willensbildungsprozess wurde durch einen bürokratischen Vorgang ersetzt.
  • Die bestehende Gesamtsituation muss realistisch betrachtet und analysiert werden. Es gibt im Netz natürlich viele Seiten, die als „entwicklungsbeeinträchtigend“ qualifiziert werden können. Von denen sind  aber die allerwenigsten mit den Instrumentarien des nationalen Jugendmedienschutzrechts erfassbar: Ob aufgrund des deutschen Jugendmedienschutzes Webseiten mit einer Alterskennzeichnung oder einer „Sendezeitbeschränkung“ versehen werden oder nicht, ist im globalen Netz unerheblich.  Solche Regelungen dienen eigentlich nur dazu, in der Öffentlichkeit den Anschein thematisch-politischer Tätigkeit zu erwecken. Um echten, wirksamen Jugendschutz geht es aber nicht.

Aus diesen Punkten wird deutlich, dass für einen wirksamen, zukunftsorientierten Jugendschutz technische Entwicklungen und die Dimension des Globalen viel stärkere Berücksichtigung finden muss.

Das Aufstellen hoher gesetzlicher Hürden ist zu vermeiden, damit Kinder und Jugendliche nicht ins Stolpern geraten. Vielmehr muss es darum gehen, jungen Menschen ein verantwortliches Aufwachsen im und Wachsen mit dem Netz zu ermöglichen.

Ablehnung des JMStV ist ein Sieg der Vernunft

Die Ablehnung der Novelle des JMStV war ein erster Sieg der Vernunft. Um eine wirklich zukunftstragende Lösung zu erarbeiten, sind einige weitere Punkte in die weitere Diskussion mit einzubeziehen.

So wirft eine politische Betrachtung des Geschehenen auch grundsätzliche Fragen zum staatlichen Verständnis des in der Verfassung verbrieften Jugendschutzes auf:

Diskutiert werden müsste angesichts der Globalität des Netzes die Frage, wer eigentlich für diesen Themenkomplex zuständig sein und auf welcher Ebene hier Entscheidungen getroffen werden sollen. Ist es ratsam, Jugendmedienschutz als Staatsvertrag zu regulieren, der in aller Regel von den Länderparlamenten weder umfassend diskutiert noch geändert, sondern nur abgenickt werden kann?

Neben dem sich hieraus ergebenden Demokratiedefizit ist auch ein Mangel an beratender Expertise im Vorfeld ersichtlich:

So beinhalteten sämtliche im Entwurf geforderten Regulierungen keinerlei schlüssige und nachvollziehbare Quellen dazu, welche Inhalte in welcher Form überhaupt auf die geistig-seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Einfluss nehmen. Sie stützen sich auf vage Behauptungen und darauf, dass andere Staaten damit bereits erfolgreich seien. Ausreichend belegt ist regelmäßig nichts von beidem.

Völlig an der Realität vorbei ging im nunmehr abgelehnten Entwurf außerdem die Umdefinierung des Erziehungsauftrags – weg von dem grundgesetzlich verankerten Elternrecht und -pflicht: Mit dem Entwurf sollten nun aber statt der Eltern die Anbieter von Medieninhalten in Verantwortung gebracht werden und ihre Angebote beschneiden.

Es wird hier eine fragwürdige Rechtslage hergestellt, noch dazu, ohne die in die Verantwortung Gezogenen in die Ausgestaltung des Gesetzes mit einzubeziehen.

Jugendschutz im Internet – Kluge Strategien für ein sicheres Netz

Förderung von Medienkompetenz darf nicht als Reparaturbetrieb des Jugendschutzes gesehen werden. Aufgabe der Medienkompetenz-Förderung ist nicht das Beschneiden von Rechten, sondern das Fördern kreativer Potenziale, die technische, inhaltliche und gesellschaftliche Innovationen hervorbringen.

Medienkompetenz-Stärkung ist eine Notwendigkeit in der pädagogischen Arbeit. Angebote, die die Kompetenz zur kritischen Auseinandersetzung mit Inhalten und gesellschaftlichen Fragestellungen stärken, müssen immanenter Bestandteil des Jugendschutzes sein und untrennbar in einem zukünftigen Jugendmedienschutz-Gesetz als Verpflichtung verankert werden.

Die Adressaten der Medienkompetenz-Vermittlung sind bei der Aufstellung gesetzlicher Regeln stets einzubeziehen. Medienpädagogik muss dafür Sorge tragen und Lobby für Kinder und Jugendliche sein.

Einen tragenden, effektiven Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten bietet nicht die Unterdrückung dieser Inhalte, sondern ein verantwortungsvolles, gemeinschaftliches und respektvolles Miteinander zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch in Medienfragen. Das ist anstrengend – aber nachhaltig. Technische Lösungen können qualifizierte Erziehung nicht ersetzen.

Es gibt bereits gute Ideen für modernen Jugendmedienschutz. So könnten Community-gestützte Crowdsourcing-Modelle offene und transparente Dienste für Jugendliche und ihre Eltern sein: Empfehlungen sind besser als Verbote. Dialoge vermeiden Verordnungen. Informationelle Selbstbestimmung braucht keine Selbstzensur.

Sich mutig für neue Wege zu öffnen ist der beste Schritt nach vorn, um sich von nicht-funktionalen Filtern zu verabschieden und chancenorientiert das Internet als Lernort zu realisieren. Kinder, Jugendliche und Eltern, die ernsthaft partizipieren können, werden selbstgewähltem Jugendschutz mit hoher Akzeptanz begegnen. Damit ist die eigentliche Absicht, einen gesellschaftlich getragenen ethisch-moralischen Diskurs zu eröffnen, konstruktiv angegangen. Jugendschutz als Verfassungsauftrag bekommt endlich die stabile Basis, die dem vordergründigen Anliegen der jetzt gescheiterten JMStV-Novelle verloren gegangen ist.

Links

(1) http://www.telemedicus.info/article/1878-Lesefassung-des-Jugendmedienschutz-Staatsvertrags-2011.html

(2) http://www.achim-mueller.org/images/jmstv_piraten.pdf

(3) http://spreerecht.de/jugendschutz/2010-12/flow-chart-zum-neuen-jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv

(4) http://gmkblog.de/?p=393

Autoren

des ausführlichen Ursprung-Artikels (erscheint in der merz-zeitschrift.de):
Jürgen Ertelt, Bernd Fachinger, Manuela Schauerhammer, Thomas Stadler, Henning Tillmann

Lizenz

Dieser Artikel steht unter einer CC-Lizenz und kann unter bestimmten Bedingungen frei verwendet werden.

Jürgen ErteltDies ist ein Gastbeitrag von Jürgen Ertelt. Der Autor (*1957) ist Sozial- und Medienpädagoge, arbeitet als Koordinator bei jugendonline.eu. Dort ist er u.a. für das Netzwerk netzcheckers.net verantwortlich.
Als Webarchitekt und Autor entwirft er Community-Software für die pädagogische Arbeit. Zur Zeit arbeitet er an Angeboten im Bereich mobiles Lernen mit digitalen Medien.

Verfasst am 08.02.2011
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