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Ab drei Personen ist es ein Gruppenfoto?

http://www.flickr.com/photos/comfycat/

http://www.flickr.com/photos/comfycat/

Dieser Satz begegnet mir ziemlich häufig, wenn es um die Frage geht, ob man eine Einverständniserklärung benötigt, wenn mehrere Personen auf einem Foto sind. „Ab drei Personen ist es eine Gruppe“ ist die häufige Reaktion, die allerdings die Frage nicht beantwortet. Laut Kunsturheberrechtgesetz benötigen wir die Erlaubnis einer Person, wenn wir ein Foto mir ihr darauf veröffentlichen wollen. Entfällt nun dieses Recht am eigenen Bild, nur weil noch andere Personen mit auf dem Foto zu sehen sind?

Es gibt in der Tat Situationen oder eher Umstände, in denen keine Einverständniserklärung benötigt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, sobald die Menschen auf dem Bild lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen. Wenn wir also einen Sonnenuntergang oder einen Strand fotografieren, und der Fokus auf dem Ereignis oder der Landschaft liegt, dürfen in der Tat auch Personen mit abgebildet werden.

Dieses Thema ist ziemlich wichtig, da wir sowohl in medienpädagogischen Projekten als auch in der Kinder- und Jugendarbeit ständig Fotos machen (bzw. gemacht werden) und die Frage auftaucht, ob diese veröffentlicht werden dürfen. An dieser Stelle sind die Fotorecht-Artikel von iRights.info sehr zu empfehlen, in denen verständlich und anschaulich aufgezeigt wird, was wir veröffentlichen dürfen und was nicht.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 01.06.2012
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Zurücklehnen: Leitfaden für „Pflichtablieferung“ von Webseiten

Nun ist es richtig amtlich: WebseitenbetreiberInnen, also insbesondere auch Jugendgruppen die medienpädagogische Webprojekte machen, müssen auch nach der „Pflichtablieferungsverordnung“ an die Deutsche Nationalbibliothek nicht aktiv ihre Inhalte abliefern. Schon nach dem Inkrafttreten der Verordnung war relativ schnell klar, dass es automatisierte Verfahren geben würde (wir berichteten), nun haben sich BITKOM, DIHK und die Deutsche Nationalbibliothek auf einen Leitfaden geeinigt. Demnach werden von der Nationalbibliothek vorerst nur „abgrenzbare digitale Publikationen“ archiviert. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Ohnehin nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten. Und das allerwichtigste gibt es auch nochmal schwarz auf weiß: KeinE Homepage-InhaberIn muss selbst aktiv werden – die Nationalbibliothek meldet sich sozusagen. Den gesamten Leitfaden gibt es hier als PDF zum herunterladen.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 14.04.2009
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Die Bundesregierung archiviert das Internet

Aufatmen bei WebseitenbetreiberInnen: Ab sofort ist klar, wie die neue Verordnung der Bundesregierung zur Archivierung von Internetseiten („Pflichtablieferungsverordnung„) technisch umgesetzt wird. WebseitenbetreiberInnen sind demnach verpflichtet, Kopien ihrer Seiten an die Deutsche Nationalbibliothek zu schicken. Zunächst war unklar, was das bedeutet, Spiegel online berichtete über Ablieferung per PDF oder ZIP. Auch die Definition von „privat“ (private Seiten sind ausgenommen) war nicht klar.

heise online berichtet nun, dass die Bibliothek Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren wird. Lediglich besondere Inhalte, also bspw. Broschüren, die nur als PDF online erscheinen, sollen/können über eine eigene Schnittstelle abgeliefert werden.

Natürlich hat diese Regelung eine klare medienpädagogische Relevanz: Schließlich muss mensch sich auch bei einem Homepage-Workshop über die Existenz der Verordnung im Klaren sein, genauso bei der Arbeit an der klassischen Jugendhaus-Homepage. Beruhigend, dass die Ablieferung nur in Sonderfällen „aktiv“ erfolgen muss. Puh!

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 04.11.2008
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Dossier ‚Gewalt in Computerspielen‘

Information oder Populismus – in den Computerspiele-Debatten entscheiden viele StreiterInnen gerne für Variante B, die Bundeszentrale für politische Bildung wählt nun lobenswerterweise den Weg der Information und Aufklärung und hat ein interessantes Dossier rund um gewalthaltige Computerspiele zusammengestellt.

Hier kommen ExpertInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medienpädagogik sowie PolitikerInnen zu Wort und versuchen Antworten auf Fragen zu geben wie „Wie gefährlich sind Spiele?“, „Sind Computerspiele anders?“ oder „Was bringen Gesetze?“. Live-Chats begleiten das Angebot.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 16.09.2007
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Studie zu ComputerspielerInnen

Eine Studie der Uni Frankfurt, die jüngst vorgestellt wurde, beschäftigt sich mit OnlinespielerInnen. Ein interessantes Ergebnis dabei: Jugendschutz durch Gesetze und Verkaufsverbote sind keine effektiven Mittel, um Jugendliche vor den Gefahren von Computerspielen zu schützen. Für viele PädagogInnen ist das nichts neues, für mancheN PolitikerIn schon…

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 28.06.2007
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Musik zum eigenen Film

Musik im Film ist wie Sahne beim Kochen – es setzt dem ganzen die Krone auf. Bei der Vertonung eigener Filmproduktionen ist die Hand schnell am eigenen CD-Regal. Das ist rechtlich nicht unproblematisch und auch nicht unbedingt die kostengünstigste Lösung – und in jedem Fall ein Klotz am Bein, soll der Film einmal bei Wettbewerben eingereicht werden.

Die ganze Materie ist nicht leicht zu überblicken. Der Bundesverband Jugend und Film (BJF) hat im Frühjahr in seinem BJF-Magazin dankenswerterweise eine Einführung in die Thematik veröffentlicht. Damit steht der rechtlich und praktisch unbedenklichen Filmvertonung nichts mehr im Wege.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 20.06.2007
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Killerspiele-Killer

So genannte „Killerspiele“ sind das aktuelle Feld, auf dem manche PolitikerInnen sich aufschwingen möchten, Kinder und Jugendliche durch zentralistische Gesetzgebung zu „schützen“ – ob das überhaupt gelingen kann und ob es sinnvoll ist sei dahingestellt. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind keine Begründungen zu schwach und so sind jeder Vernunft und wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Trotz weitgehend monokausalistische Zusammenhänge zu hören mit nur einer Konsequenz: Mehr Staat, weniger Verantwortung.

Schön, wenn es trotzdem differenzierte Betrachtungen der Materie gibt. Aktuell sind zwei wissenschaftliche Untersuchungen nachzulesen, einmal von der TU Berlin zum Thema „Aggressive Jungen und gewalthaltlige Computerspiele“, zum Anderen (als Podcast) vom Institut für Kriminalwissenschaften in Münster zum Thema „Gewaltmedien und Jugendkriminalität“. Auch ein Buch erscheint gerade.

Die HauptakteurInnen der Mediendebatte selbst sind aber auch nicht untätig: Die USK setzt sich – immer wieder fundiert – gegen Vorwürfe von außen, meist von Prof. Pfeiffer zur Wehr. Und es gibt auch Seiten von engagierten SpielerInnen.

Bleibt zu hoffen, dass die vernünftigen Stimmen gehört werden.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 14.01.2007
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