Thema Bundesregierung »

Medienkompetenz von PolitikerInnen

medienpädaogische Angebote auch im Bundestag?In diesen Tagen wird einmal mehr deutlich, dass es ein neues Arbeitsfeld für MedienpädagogInnen gibt: Arbeit mit PolitikerInnen. Die Bundesregierung, allen voran Frau von der Leyen und Herr zu Guttenberg, hat sich in den Kopf gesetzt, per DNS-Sperrung kinderpornografische Webseiten weniger leicht zugänglich zu machen.

Die Beharrlichkeit, mit der von Regierungsseite zum Teil aggressiv gegen die KritikerInnen argumentiert wird, macht mich immer stutziger und empörter. Denn die Äußerungen zeugen nicht nur von mangelnder Medienkompetenz der PolitikerInnen (die erwarte ich nicht unbedingt – nicht jedeR kann sich überall auskennen), sondern vor allem von der schlechten Beratung der Politik. Wer sich länger als fünf Minuten mit der Materie befasst, merkt schnell, wie wenig geeignet das Mittel ist, um Pädophilen das Leben schwerzumachen – und wie gut, schnell auch andere Inhalte für den/die Normal-InternetnutzerIn unsichtbar zu machen.

Hier kann auch die Medienpädagogik gefragt sein. Wieso nicht – analog zu Veranstaltungen mit MultiplikatorInnen und Eltern – Workshops und Infoveranstaltungen auch mal in Parlamenten und MinisterInnenkonferenzen machen? Wir stehen bereit. 🙂 Und bis Frau von der Leyen und Herr zu Guttenberg mit uns den ersten DNS- und Webworkshop machen, sei allen LeserInnen die Unterzeichnung der Online-Petition ans Herz gelegt. Das haben allein in der Zeit, in der dieser Artikel entstand, über 100 Personen getan. Weiter so.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 22.05.2009
Kommentare deaktiviert für Medienkompetenz von PolitikerInnen

Die Bundesregierung archiviert das Internet

Aufatmen bei WebseitenbetreiberInnen: Ab sofort ist klar, wie die neue Verordnung der Bundesregierung zur Archivierung von Internetseiten („Pflichtablieferungsverordnung„) technisch umgesetzt wird. WebseitenbetreiberInnen sind demnach verpflichtet, Kopien ihrer Seiten an die Deutsche Nationalbibliothek zu schicken. Zunächst war unklar, was das bedeutet, Spiegel online berichtete über Ablieferung per PDF oder ZIP. Auch die Definition von „privat“ (private Seiten sind ausgenommen) war nicht klar.

heise online berichtet nun, dass die Bibliothek Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren wird. Lediglich besondere Inhalte, also bspw. Broschüren, die nur als PDF online erscheinen, sollen/können über eine eigene Schnittstelle abgeliefert werden.

Natürlich hat diese Regelung eine klare medienpädagogische Relevanz: Schließlich muss mensch sich auch bei einem Homepage-Workshop über die Existenz der Verordnung im Klaren sein, genauso bei der Arbeit an der klassischen Jugendhaus-Homepage. Beruhigend, dass die Ablieferung nur in Sonderfällen „aktiv“ erfolgen muss. Puh!

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 04.11.2008
Kommentare deaktiviert für Die Bundesregierung archiviert das Internet

Zusatzinfos

Pat-O-Meter

Monats-Archiv