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Zurücklehnen: Leitfaden für „Pflichtablieferung“ von Webseiten

Nun ist es richtig amtlich: WebseitenbetreiberInnen, also insbesondere auch Jugendgruppen die medienpädagogische Webprojekte machen, müssen auch nach der „Pflichtablieferungsverordnung“ an die Deutsche Nationalbibliothek nicht aktiv ihre Inhalte abliefern. Schon nach dem Inkrafttreten der Verordnung war relativ schnell klar, dass es automatisierte Verfahren geben würde (wir berichteten), nun haben sich BITKOM, DIHK und die Deutsche Nationalbibliothek auf einen Leitfaden geeinigt. Demnach werden von der Nationalbibliothek vorerst nur „abgrenzbare digitale Publikationen“ archiviert. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Ohnehin nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten. Und das allerwichtigste gibt es auch nochmal schwarz auf weiß: KeinE Homepage-InhaberIn muss selbst aktiv werden – die Nationalbibliothek meldet sich sozusagen. Den gesamten Leitfaden gibt es hier als PDF zum herunterladen.

Eike Rösch Kurzbio
ist Dozent für Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich und war zuvor mehrere Jahre als Medienpädagoge in der Jugendarbeit tätig. Er arbeitet an seiner Promotion an der Universität Leipzig zu Jugendarbeit in der digitalen Gesellschaft und hatte und hat Lehraufträge verschiedener Hochschulen.
Verfasst am 14.04.2009
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