Thema Kunsturheberrechtgesetz »

Ab drei Personen ist es ein Gruppenfoto?

http://www.flickr.com/photos/comfycat/

http://www.flickr.com/photos/comfycat/

Dieser Satz begegnet mir ziemlich häufig, wenn es um die Frage geht, ob man eine Einverständniserklärung benötigt, wenn mehrere Personen auf einem Foto sind. „Ab drei Personen ist es eine Gruppe“ ist die häufige Reaktion, die allerdings die Frage nicht beantwortet. Laut Kunsturheberrechtgesetz benötigen wir die Erlaubnis einer Person, wenn wir ein Foto mir ihr darauf veröffentlichen wollen. Entfällt nun dieses Recht am eigenen Bild, nur weil noch andere Personen mit auf dem Foto zu sehen sind?

Es gibt in der Tat Situationen oder eher Umstände, in denen keine Einverständniserklärung benötigt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, sobald die Menschen auf dem Bild lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen. Wenn wir also einen Sonnenuntergang oder einen Strand fotografieren, und der Fokus auf dem Ereignis oder der Landschaft liegt, dürfen in der Tat auch Personen mit abgebildet werden.

Dieses Thema ist ziemlich wichtig, da wir sowohl in medienpädagogischen Projekten als auch in der Kinder- und Jugendarbeit ständig Fotos machen (bzw. gemacht werden) und die Frage auftaucht, ob diese veröffentlicht werden dürfen. An dieser Stelle sind die Fotorecht-Artikel von iRights.info sehr zu empfehlen, in denen verständlich und anschaulich aufgezeigt wird, was wir veröffentlichen dürfen und was nicht.

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 01.06.2012
Kommentare deaktiviert für Ab drei Personen ist es ein Gruppenfoto?

Zusatzinfos

Pat-O-Meter

Monats-Archiv