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Leitfaden Fotorecht
Im Zuge der „Amerikanisierung“ des allgemeinen Rechtsverständnisses in Deutschland werden auch Jugendarbeit und Medienpädagogik mehr und mehr verrechtlicht und es empfiehlt sich immer mehr, gerade im Bereich Fotorecht einen schwarzen Gürtel zu erwerben.
Ein Zwischenschritt auf dem Weg dorthin ist der neu veröffentlichte „Leitfaden Fotorecht“ des Deutschen Fachjournalisten-Verbands. Nicht unbedingt leicht verdaulich aufgemacht, dafür aber sehr fundiert, werden in dem kostenlosen PDF viele rechtliche Implikationen rund um Fotoveröffentlichungen geklärt – von der Bildbeschaffung bis zur Publikation.
[Dank an Elisa Behner]
„Handbuch Filesharing“
Die Unsicherheit ist groß. Und sowie der Brief im Briefkasten gefunden wird, stößt das Herz-Kreislaufsystem an seine Belastungsgrenze.
Es geht ums Filesharing – Tauschbörsen, Peer-To-Peer-Angebote wie Torrents und ähnliches. Was mensch hier darf und was nicht ist relativ schnell geklärt, doch wie verhalten wenn es zu spät, die Abmahnung geöffnet ist? Rat gibt die auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger und Schmölke. Sie hat ein Handbuch zusammengestellt, in dem viele Fragen geklärt und Hinweise an die Hand gegeben werden.
Für MedienpädagogInnen ist das Handbuch für den Alltag und/oder das Elterngespräch durchaus brauchbar. Daneben werden aber auch FAQ’s und v.a. eine Klageerwiderung bereit gestellt, aktuelle Informationen und Entscheidungen können im Blog nachgeschaut werden.
via computerspielberatung.de
Leitfaden Online-Recht
Sicherheit im Internet ist noch immer Thema Nummer eins. Doch meist denkt mensch, allen voran der medienpädagogisch denkende und handelnde, dabei an die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, z.B. im Umgang mit Social Communities, Chats und so weiter.
Hamburg@work hat einen „Leitfaden Online-Recht“ herausgebracht, der sich mit sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Internet befasst. Behandelt werden in dem Papier Themenbereiche wie u.a. Marketing und Werbung, Verträge mit Kunden und Nutzern und Online-spezifische Geschäftsmodelle und Kommunikationsformen.
Zurücklehnen: Leitfaden für „Pflichtablieferung“ von Webseiten
Nun ist es richtig amtlich: WebseitenbetreiberInnen, also insbesondere auch Jugendgruppen die medienpädagogische Webprojekte machen, müssen auch nach der „Pflichtablieferungsverordnung“ an die Deutsche Nationalbibliothek nicht aktiv ihre Inhalte abliefern. Schon nach dem Inkrafttreten der Verordnung war relativ schnell klar, dass es automatisierte Verfahren geben würde (wir berichteten), nun haben sich BITKOM, DIHK und die Deutsche Nationalbibliothek auf einen Leitfaden geeinigt. Demnach werden von der Nationalbibliothek vorerst nur „abgrenzbare digitale Publikationen“ archiviert. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Ohnehin nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten. Und das allerwichtigste gibt es auch nochmal schwarz auf weiß: KeinE Homepage-InhaberIn muss selbst aktiv werden – die Nationalbibliothek meldet sich sozusagen. Den gesamten Leitfaden gibt es hier als PDF zum herunterladen.
Trickfilme – so gehts
Die Landesanstalt für Medien NRW hat mit „Trickboxx – ein Leitfaden für die Praxis“ eine umfassende Einführung in die Trickfilmarbeit erstellt. Die 72seitige Broschüre gibt Tipps zu allen Phasen der Trickfilmproduktion – von der Idee über die Drehbucharbeit, die Produktion bis hin zur Nachvertonung.
Die Broschüre ist als PDF bei der lfm zum Download verfügbar.