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Ab drei Personen ist es ein Gruppenfoto?

http://www.flickr.com/photos/comfycat/

http://www.flickr.com/photos/comfycat/

Dieser Satz begegnet mir ziemlich häufig, wenn es um die Frage geht, ob man eine Einverständniserklärung benötigt, wenn mehrere Personen auf einem Foto sind. “Ab drei Personen ist es eine Gruppe” ist die häufige Reaktion, die allerdings die Frage nicht beantwortet. Laut Kunsturheberrechtgesetz benötigen wir die Erlaubnis einer Person, wenn wir ein Foto mir ihr darauf veröffentlichen wollen. Entfällt nun dieses Recht am eigenen Bild, nur weil noch andere Personen mit auf dem Foto zu sehen sind?

Es gibt in der Tat Situationen oder eher Umstände, in denen keine Einverständniserklärung benötigt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, sobald die Menschen auf dem Bild lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen. Wenn wir also einen Sonnenuntergang oder einen Strand fotografieren, und der Fokus auf dem Ereignis oder der Landschaft liegt, dürfen in der Tat auch Personen mit abgebildet werden.

Dieses Thema ist ziemlich wichtig, da wir sowohl in medienpädagogischen Projekten als auch in der Kinder- und Jugendarbeit ständig Fotos machen (bzw. gemacht werden) und die Frage auftaucht, ob diese veröffentlicht werden dürfen. An dieser Stelle sind die Fotorecht-Artikel von iRights.info sehr zu empfehlen, in denen verständlich und anschaulich aufgezeigt wird, was wir veröffentlichen dürfen und was nicht.

Das Webradio auf dem eigenen Server

Webradio in der Medienpädagogik

"The Old Jukebox" von C.P.Storm auf flickr.com (cc by)

Brecht hatte recht: Wer das Internet betrachtet, findet seine Radiotheorie bestätigt, denn noch nie war es so einfach zum/zur MedienproduzentIn zu werden. Das gilt nicht zuletzt auch für (Web)Radio.

Jugendredaktionen aus der Medienpädagogik, die ihr Webradio auf einem eigenen Server betreiben wollen, finden mit “Airtime” auch gleich eine kostenlose Rundumlösung – inkl. Playlists, Kalender, Streamingserver und vielem mehr. Die größten Hürden stellen sich da höchstens noch auf dem medienrechtlichen Feld auf – Florian Bottke hat hier aber eine gute Checkliste für die Einrichtung eines Webradios aufgestellt. In seinem Blog findet sich auch eine Installationsanleitung für Airtime.

Klarer Blick in den Rechtedschungel

Hausrecht, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht in der MedienpädagogikMit dieser Broschüre gehen bei Radio-, Zeitungs-, Video- oder WebseitenmacherInnen in der Medienpädagogik und darüber hinaus sicher ein Dutzend Wünsche auf einmal in Erfüllung: “Alles geklärt – Medienproduktion und Recht” der Medienanstalt Berlin-Brandenburg führt (verständlich) in grundlegende rechtliche Begriffe ein, die bei der Medienproduktion aufkommen.

Aber Klassiker wie Urheberrecht, Nutzungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Hausrecht, Geschmacksmusterrecht und Markenrecht werden nicht nur allgemein besprochen, sondern die rechtlichen Situationen für die Bereiche Musik, Text, Foto, Video, Grafik im Detail geklärt. Alles mit vielen Beispielen und Praxistipps von ExpertInnen und gespickt mit Hinweisen zum Weiterlesen. Danach ist dann in der Tat alles geklärt.

Spielregeln im Internet – Durchblicken im Rechte-Dschungel

… so ist der Titel der neuen Broschüre der EU-Initiative klicksafe, die in Zusammenarbeit mit iRights.info erstellt wurde. In acht Themenschwerpunkten klären Experten über Rechte und Pflichten auf, die man als Internetnutzer hat. Beantwortet werden dabei aktuelle Fragen wie „Darf man Fotos anderer Personen auf sein Social-Network-Profil hochladen?“ oder „Was tun bei Abmahnungen?“. Die Texte warnen vor (Haftungs-)Risiken, helfen die eigenen Rechte zu erkennen und einzufordern und geben nützliche Tipps, beispielsweise wo Inhalte im Netz frei erhältlich und bedenkenlos genutzt werden können.

Einführung ins Urheberrecht

Auch wenn der Trend klar zu CreativeCommons geht: Die Sensibilität für das Urheberrecht in Schulen, in der Medienpädagogik und in der Jugendarbeit wächst, die Zahl der Begleitmaterialien auch. Eine Broschüre von Schulen ans Netz ergänzt den Reigen der Publikation zum Thema und beantwortet grundlegende Fragen wie “Was sind urheberrechtlich geschützte Werke?” oder “Welche Werke sind frei nutzbar?” Hilfreich besonders für den Bildungsbereich sind Hinweise zum Zitieren und zur Veröffentlichung von SchülerInnenarbeiten.

BAJ-Zeitschrift: „Wenn der Kontakt zum realen Leben verloren geht“

So lautet der Untertitel der ersten Ausgabe der Zeitschrift “Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis” (KJug) des Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ). Der „Internetsucht“ widmen sich die sechs Beiträge von Praktikern, Wissenschaftler und Dozenten.

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Rechtlich gut im Bilde sein

"Hf30He63Dg12²Ob276" von just.Luc (just.Censored) auf flickr.com

"Hf30He63Dg12²Ob276" von just.Luc (just.Censored) auf flickr.com

Die Sensibilität für UrheberInnen- und Persönlichkeitsrechte wird ständig größer und über jedem Veranstaltungsflyer oder auch Jahresbericht mit Fotos schwebt das Damoklesschwert von Einzelpersonen, die das Recht am eigenen Bild verletzt sehen. Die erhöhte Sensibilität ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, führt aber bei PädagogInnen zu großer Unsicherheit oder auch Angst.

Eine hilfreiche Publikation ist daher der “Ratgeber Bild- und Urheberrecht” beim jugendnetz-berlin.de. Eine Expertin beschreibt dort sehr praxisnah die rechtlichen Implikationen bei der Verwendung von Fotos von (jugendlichen) TeilnehmerInnen in eigenen Veröffentlichungen.

Bei den zahlreichen Nachfragen zum Thema kann mensch als MedienpädagogIn ab sofort noch mit zwei weiteren Materialien glänzen: mekonet beschreibt im PDF “Rechtsfragen in der digitalen Welt“, was bei der Publikation von Inhalten im Netz rechtlich beachtet werden muss. Ähnliches bietet lehrer-online mit einem Online-Kurs zum Thema.

Leitfaden Online-Recht

Leitfaden Online-Recht interessant für MedienpädagogInnenSicherheit im Internet ist noch immer Thema Nummer eins. Doch meist denkt mensch, allen voran der medienpädagogisch denkende und handelnde, dabei an die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, z.B. im Umgang mit Social Communities, Chats und so weiter.

Hamburg@work hat einen “Leitfaden Online-Recht” herausgebracht, der sich mit sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Internet befasst. Behandelt werden in dem Papier Themenbereiche wie u.a. Marketing und Werbung, Verträge mit Kunden und Nutzern und Online-spezifische Geschäftsmodelle und Kommunikationsformen.

Internetrecht: verwenden Sie Google Analytics?

Ich teilweise schon, da Google Analytics eine tolle kostenlose Möglichkeit bietet, eine umfangreiche Statistik über die Nutzung von Blogs und Internetseiten zu bekommen. Aber wussten Sie, dass Sie mit der “einfachen” Nutzung von Google Analytics gegen das Datenschutzgesetz verstossen? Durch die Speicherung und Verwertung der IP Adresse werden laut Rechtsanwalt Max-Lion Keller personenbezogene Daten gespeichert, und dass ohne Hinweis oder Einverständnis der Blogbesucher (Keine Panik: Auf diesem Blog wird Google Analytics nicht verwendet ;-) ). Dieser Passus gilt nicht nur für gewerbliche Seiten, sondern auch für private. Wie in fast allen Fällen schützt auch hier Unwissenheit nicht.

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Rechtliches für die Medienarbeit in der Schule

Aktive Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen macht Spaß und bildet, kann aber durchaus auch rechtliche Fallstricke bergen, insbesondere weil die Gesellschaft und damit auch Eltern (erfreulicherweise) aufmerksamer sind, was die Verwendung von Bildern und Videomaterial ihrer Söhne und Töchter angeht.

Damit MedienpädagogInnen mit ihren Projekten und Produkten nicht zu Fall kommen, ist medienrechtliches Grundwissen angesagt. Material dazu gibt es nun vom Referat Medienpädagogik der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen in Form eines PDF “Medienrecht und Schule”. Die Broschüre bezieht sich vor allem auf die Schule, ist aber bei genauerem Hinsehen in weiten Teilen auch auf die Jugendarbeit übertragbar.

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