Thema Jugendschutz »
Kinder und Jugendliche zu einem kompetenten Aufwachsen mit dem Netz befähigen
Eine Forderung von Jürgen Ertelt in der Diskussion um den Jugendmedienschutz

"Internet Open" von balleyne auf flickr.com (CC BY)
In der Auseinandersetzung um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) wurden bereits viele kritische Beiträge (siehe u.a. hier) veröffentlicht. Diese grundsätzliche Kritik ist auch nach einem Jahr der gescheiterten Neuauflage des JMStV aktuell und soll an dieser Stelle keine Wiederholung finden. Vielmehr möchte ich weitere Überlegungen für einen akzeptablen Jugendmedienschutz im Zeitalter digitaler Medien und Internet zur fortzuführenden Diskussion stellen.
Diese Wege sollten wir im Interesse der jungen Generation (an)gehen: Den ganzen Beitrag lesen
“Zuerst denken, dann klicken”

"Facebook" von MoneyBlogNewz auf flickr.com (cc by)
Facebook kann schon tricky sein: Manche Features sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, von einigen Privatsphäre-Einstellungen ganz zu schweigen, immer mal wieder geistern Wurm-Postings durch die Community oder Anwendungen tun nicht das, was sie zu tun vorgeben.
Die Seite “mimikama” ist da eine große Hilfe für die Medienpädagogik: Teilweise mehrmals täglich erscheinen hier Tipps rund um Facebook – von der Smilie-Liste (cool!) über Hintergründe zur Impressumspflicht bis zu aktuellen Trojanerwarnungen. Und das alles “von Facebooknutzern für Facebooknutzer”. Gefällt mir!
[thx Maren Risch]
Jugendschutz und Computerspiele im Wandel der Zeit
In der medienpädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und Computerspielen diskutiert Mensch früher oder später meist auch Themen wie Jugendschutz, Alterskennzeichnungen und natürlich Indizierungsverfahren. Das diese Diskussionen nicht neu sind, ist bei einem Medium wie dem Computerspiel gut nachvollziehbar, denn bereits 1984 wurden die ersten Indizierungsverfahren zu Spielen wie „Speed Racer“ und „Battlezone“ durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) durchgeführt.
Spätestens seit der Listenstreichung des Shooters „Doom“ nach nunmehr 17 Jahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und der neuerlichen Alterskennzeichnung mit einer Freigabe ab 16 Jahren durch die USK, wird das Thema breit in der Medienpädagogik diskutiert. Hier sehe ich schöne Ansätze, für Projekte zum Thema Computerspiel und Jugendmedienschutz. Dabei könnte Fragen nach politischen, ästhetischen, inhaltlichen, aber auch wert- und normorientierten Ansätzen im Wandel der Zeit nachgegangen werden. Für alle Beteiligten, die Jugendlichen wie auch die Pädagogen, entsteht hierbei eine Win-win-Situation, da einerseits für das Thema Jugendschutz sensibilisiert wird und anderseits Fragen nach Wirkungsvermutungen bzw. – befürchtungen im historischen Kontext, auch bei nichtspielenden Erwachsenen, neue Denkansätze liefern.
Weiterführende möchte ich hierzu auch die Anmeldung im Freiverteiler der „BPjM Aktuell“ empfehlen, welche entsprechende themenbezogene Impulse liefern kann. Auch die Einbeziehung der aktuellen “Leitkriterien & Grundsätze der USK“ sind hier sicherlich hilfreich.
20 Seiten Transparenz

www.usk.de
Eigentlich tat mir die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) schon immer Leid… Auf der einen Seite standen die Kritiker, die die vergebenen Kennzeichnungen zu „lasch“ fanden und auf der anderen Seite die, denen die Spruchpraxis viel zu „streng“ war. Beiden Seiten gemein war jedoch der Ruf nach mehr Transparenz, was die Alterskennzeichnung von Games angeht.
Nachdem u.a. die Ergebnisse der durch das Hans-Bredow-Institut durchgeführten Studie zum Jugendschutzsystem im Bereich Video- und Computerspiele bereits 2007 den Grundstein für den strukturellen Umbau der USK legten, legt nun die USK selbst mit der Veröffentlichung der Leitkriterien der USK für die Prüfung von Computer- und Videospielen nach. Neben den „Grundsätze der USK“ liegt somit das Fundament aller Computer- und Videospielekennzeichnungen, eben jene Leitkriterien, für alle abrufbar offen.
Beide Dokumente lassen sich auf der Seite der USK finden.
Spannend sind für mich hierbei vor allem die schnellen Reaktionen der Gamer nahen Zeitschriften und Onlineportale, die nicht nur als erste über die Veröffentlichung der Kriterien berichteten, sondern zugleich ernüchtert feststellten, dass die Kriterien keine Grundlage für eine persönliche Einschätzung der Gamer zur USK Kennzeichnung kommender Titel sei. Sie begründen dies u.a. damit, dass die Auslegungen und Diskussionen der Kriterien innerhalb eines Prüfausschussen natürlich immer individuell und damit keine Prüfschablonen sind – und das ist auch gut so!
Nichts desto trotz oder gerade deswegen sehe ich hier einen spannenden Ansatzpunkt für die Medienpädagogik sich z.B. mit Jugendlichen aber auch Erwachsenen anhand von Grundsätzen und Leitkriterien der USK-Kennzeichnungspraxis projektbezogen zu nähern – insbesondere deshalb, da sich die USK bei der Formulierung ihrer Leitkriterien auch am gesellschaftlichen Diskurs orientiert!
JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 3)

"sea-horse inflatably" von twicepix auf flickr.com

"sea-horse inflatably" von twicepix auf flickr.com
Reitet das Netzpferdchen!
Internetführerscheine sind die offline-Variante von Quiz-Spielen auf Webseiten der Jugendschutz-Agenturen.
Medienführerscheine haben Konjunktur als Verschulungsversuch der Medienerziehung. Statt Medienkompetenz in Kritik und Praxis selbst aneignend zu erarbeiten, soll der „Stoff“ zwischen Buchdeckeln gepackt, klassisch gelehrt und abgeprüft werden. Gerade die sonst beispielhaften Medienkompetenz-Initiativen in Rheinland-Pfalz (zB. diese und diese) werden gekontert mit einem verpflichtenden (!) Surf-Führerschein, mit dem Schüler ihre Fähigkeiten unter Beweis (!) stellen sollen. Ein Curriculum gibt es freilich noch nicht. Wohl aber Verleger-Interessen um das „richtige“ Medienbild zu vermitteln – nicht nur in Bayern. Auch in NRW klopfen bereits die Schulbuchverlage an der Tür der Staatskanzlei, die von Marc Jan Eumann versprochene Einbeziehung von medienpädagogischen Institutionen in der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Netzpferdchen-Initiative steht weiterhin aus. Den ganzen Beitrag lesen
JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 2)

"322/365: Montownia Theatre" von Magic Madzik auf flickr.com

"322/365: Montownia Theatre" von Magic Madzik auf flickr.com
Schnittchen in Sicht – Veranstaltungen zum JMStV
Derzeit ist der “alte” Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Deshalb gelten auch Sendezeiten für Alter eingeschränkte TV-Inhalte oder Film-Trailer in den Mediatheken und auf Kino-Webseiten. Es gilt also weiterhin konstruktiv den JMStV in die Kritik zu nehmen und Alternativen zu diskutieren. Nach der gescheiterten Novellierung sind natürlich die mit dem JMStV verbundenen Lobby-Interessen oder Regulierungsansprüche nicht zwingend anders.
Leider ist zu beklagen, dass offenbar die Befürworter nichts ernsthaft von der bisher ausgeführten Kritik in ihren weiteren Diskussionen reflektiert aufnehmen oder thematisieren. Die KJM titelte ihre Veranstaltung am 28.1.11 als Fachgespräch zu Lösungsansätzen für Jugendschutzprogramme. Eine andere Sicht war nicht erwünscht, allein Alvar Freude war als Alibi-Vertreter der „Netzaktivisten“ aufs Podium geladen um auf ihn den Frust über den gescheiterten JMStV-E zu projizieren. Parteipolitische Vertreter sind auch nicht auf den KJM-Podien erwünscht, obwohl gerade jetzt ein politischer Aushandlungsprozess um den Jugendschutz stattfinden müsste. Die magere Einbindung der Kritiker und der Politik lassen jetzt schon einen „JMStV reloaded“-Prozess für 2011 befürchten. Den ganzen Beitrag lesen
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution
Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 1)
Eine kurze Zusammenfassung von Jürgen @Ertelt

"untitled" von "/<" auf flickr.com
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor.
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages [1] ist kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen. Den ganzen Beitrag lesen
JMStV – eine Verschlechterung des Jugendschutzes?

Foto by http://pixelscheucher.de
Viele von Ihnen haben sicherlich in den letzten Monaten die Diskussion um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) mitbekommen. Ich denke, kein anderes Thema wurde derart im Internet behandelt und in den Nachrichten vergessen. Da die Neufassung des JMStVs für viel Auffuhr, aber auch Mißverständnisse gesorgt hat, möchte ich in diesem Artikel eine Übersicht geben, was sich für Betreiber (nichtkommerzieller) Websites ab Januar ändert, aber auch, warum diese Änderungen alles andere als ausgereift sind und sogar eine Verschlechterung für den Jugendschutz im Internet darstellen.
Grob gesagt handelt es sich bei dem JMStV um ein Jugendschutzgesetz für den Rundfunk und Telemedien, welches von den einzelnen Bundesländern beschlossen wird und somit für Deutschland seine Gültigkeit hat. Bereits in der aktuellen Fassung heisst es:
“Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.”
Anbieter solcher entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten mussten also im Klartext dafür sorgen, dass z.B. Filme, die ab 16 Jahren freigegeben sind, entweder nur zwischen 22.00 (bzw. 23.00 Uhr) und 06.00 Uhr abrufbar sind, oder aber der Zugang zu diesen Filmen durch ein technisches Mittel (z.B. Altersverifikationssystem) kontrolliert wird.
Mit dem neuen JMStV soll den Betreibern von Internetseiten eine dritte Alternative zur Verfügung stehen, nämlich eine Alterskennzeichnung der Inhalte. Mit Hilfe dieser Kennzeichnungen sollen dann Filterprogramme (die es noch gar nicht gibt) einen altergerechten Zugang ins Internet ermöglichen. Aber genau dieser zusätzliche Service sorgt jedoch für viel Auffuhr, da grundsätzlich durch den Seitenbetreiber (auch für bereits veröffentlichte Inhalte) geprüft werden muss, ob eine Entwicklungsbeeinträchtigung vorliegt oder nicht. Das bei einer solchen Selbsteinschätzung elementare Fehler unterlaufen können, zeigte ein erster Praxistest des AK Zensur. Einzige Alternative zu einer Selbsteinschätzung ist eine kostenpflichtige Überprüfung der eigenen Inhalte oder ein nicht gerade günstiger Beitritt zur Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM).
Liegen dann für Jugendliche ab 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte vor, kann der Seitenbetreiber entscheiden, ob er ein technisches Hilfsmittel verwendet, Sendezeiten einführt oder eine Alterskennzeichnung vollzieht. Was wann wer genau machen muss, wird auch sehr gut in einem Schaubild vom Telemedicus visualisiert. Darüber hinaus gibt es auch eine gute Übersicht für Websites von Kinder- und Jugendeinrichtungen auf myjuleica.de.
Aber Moment? Was ist denn jetzt mit den Filmen ab 16? Genau, diese können dann, sofern sich der Betreiber für ein Label entschliesst und der Anwender keine Filtersoftware installiert hat, ohne Altersnachweis jederzeit von allen Menschen gesehen werden. Verwirrt? Gut, denn so geht es vielen, die sich mit dem neuen JMStV auseinandersetzen.
Wegweiser für Kinder: Soziale Netzwerke
Das es soziale Netzwerke nicht nur für Jugendliche und Erwachsene gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Viele Anbieter richten ihr Angebot mittlerweile gezielt an Kinder aus. Diese, für Kinder neue Treffpunkte im Internet, bergen allerdings neben bekannten Möglichkeiten auch viele potentielle Risiken.
Das Internet-ABC hat zu diesem Thema einen Wegweiser verfasst. Hier können sich Kinder zum einen über grundsätzliche Funktionen und Bedeutungen von Communities informieren, zum anderen altersgerecht formulierte Beispiele bekannter Risiken betrachten. Hierein fallen u.a. Themen wie Datenschutz, Urheberrecht oder das richtige Verhalten bei Mobbing.
Alle Themenbereiche sind mit praktischen Aufgaben im Quiz-Format verbunden. Somit kann dieser Linktipp entweder in Einzelarbeit zur Informationsbeschaffung, oder aber gemeinsam mit anderen Kindern / Erwachsenen als medienpädagogische Lerneinheit betrachtet werden.




