Internetrecht: verwenden Sie Google Analytics?

Ich teilweise schon, da Google Analytics eine tolle kostenlose Möglichkeit bietet, eine umfangreiche Statistik über die Nutzung von Blogs und Internetseiten zu bekommen. Aber wussten Sie, dass Sie mit der „einfachen“ Nutzung von Google Analytics gegen das Datenschutzgesetz verstossen? Durch die Speicherung und Verwertung der IP Adresse werden laut Rechtsanwalt Max-Lion Keller personenbezogene Daten gespeichert, und dass ohne Hinweis oder Einverständnis der Blogbesucher (Keine Panik: Auf diesem Blog wird Google Analytics nicht verwendet 😉 ). Dieser Passus gilt nicht nur für gewerbliche Seiten, sondern auch für private. Wie in fast allen Fällen schützt auch hier Unwissenheit nicht.

Selbstverständlich ist Google durch seine AGBs hundertprozentig abgesichert. Und das ist genau das, was Blogger und Webseiten-Betreiber, die Google Analytics nutzen, auch tun müssen – sich absichern. Die geschieht laut Google am besten durch die Integration folgenden Textes im Impressum:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“

(via magnus.de)

Tobias Albers-Heinemann Kurzbio
Hat 2006 mit Eike Rösch das Praxis-Blog gegründet und 10 Jahre lang als Herausgeber gearbeitet. Pressereferent und Medienpädagoge mit den Schwerpunkten: Eltern- und Lehrerbildung, Jugendbeteiligung, Erwachsenenbildung, digitale Kommunikation, Webvideo, Social Media und Öffentlichkeitsarbeit.
Verfasst am 04.12.2008
Kommentare deaktiviert für Internetrecht: verwenden Sie Google Analytics?

Zusatzinfos

Pat-O-Meter

Monats-Archiv