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Kinder und Jugendliche zu einem kompetenten Aufwachsen mit dem Netz befähigen
Eine Forderung von Jürgen Ertelt in der Diskussion um den Jugendmedienschutz
"Internet Open" von balleyne auf flickr.com (CC BY)
In der Auseinandersetzung um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) wurden bereits viele kritische Beiträge (siehe u.a. hier) veröffentlicht. Diese grundsätzliche Kritik ist auch nach einem Jahr der gescheiterten Neuauflage des JMStV aktuell und soll an dieser Stelle keine Wiederholung finden. Vielmehr möchte ich weitere Überlegungen für einen akzeptablen Jugendmedienschutz im Zeitalter digitaler Medien und Internet zur fortzuführenden Diskussion stellen.
Diese Wege sollten wir im Interesse der jungen Generation (an)gehen: Den ganzen Beitrag lesen
Computerspielsucht – eine Mär?
Teilzeitthema Nummer eins, die Computerspielsucht, derzeit etwas ins Hintertreffen geraten. Im Zentrum des Interesses steht die geplante, dann unterbrochene und jetzt neu in Angriff genommene Novellierung des JMStV. Eine gute Gelegenheit sich in Ruhe und entspannt mit der Computerspielsucht auseinanderzusetzten – die nächste aufgeregte Phase kommt bestimmt.
Eine gute Basis für die Meinungsbildung ist die Studie “Computerspielsucht – Befunde der Forschung“. Und sie gibt einen Überblick über den Ist-Zustand in der Forschung. Vom BMFSJ in Auftrag gegeben wird anfangs sehr anschaulich die Problematik in der Begrifflichkeit der Computerspielsucht dargelegt. Dann geht es geht um Zahlen, klar. Und um einen Vergleich der verschiedenen Studienergebnisse.
JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 3)
"sea-horse inflatably" von twicepix auf flickr.com
"sea-horse inflatably" von twicepix auf flickr.com
Reitet das Netzpferdchen!
Internetführerscheine sind die offline-Variante von Quiz-Spielen auf Webseiten der Jugendschutz-Agenturen.
Medienführerscheine haben Konjunktur als Verschulungsversuch der Medienerziehung. Statt Medienkompetenz in Kritik und Praxis selbst aneignend zu erarbeiten, soll der „Stoff“ zwischen Buchdeckeln gepackt, klassisch gelehrt und abgeprüft werden. Gerade die sonst beispielhaften Medienkompetenz-Initiativen in Rheinland-Pfalz (zB. diese und diese) werden gekontert mit einem verpflichtenden (!) Surf-Führerschein, mit dem Schüler ihre Fähigkeiten unter Beweis (!) stellen sollen. Ein Curriculum gibt es freilich noch nicht. Wohl aber Verleger-Interessen um das „richtige“ Medienbild zu vermitteln – nicht nur in Bayern. Auch in NRW klopfen bereits die Schulbuchverlage an der Tür der Staatskanzlei, die von Marc Jan Eumann versprochene Einbeziehung von medienpädagogischen Institutionen in der Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Netzpferdchen-Initiative steht weiterhin aus. Den ganzen Beitrag lesen
JMStV reloaded – Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 2)
"322/365: Montownia Theatre" von Magic Madzik auf flickr.com
"322/365: Montownia Theatre" von Magic Madzik auf flickr.com
Schnittchen in Sicht – Veranstaltungen zum JMStV
Derzeit ist der “alte” Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Deshalb gelten auch Sendezeiten für Alter eingeschränkte TV-Inhalte oder Film-Trailer in den Mediatheken und auf Kino-Webseiten. Es gilt also weiterhin konstruktiv den JMStV in die Kritik zu nehmen und Alternativen zu diskutieren. Nach der gescheiterten Novellierung sind natürlich die mit dem JMStV verbundenen Lobby-Interessen oder Regulierungsansprüche nicht zwingend anders.
Leider ist zu beklagen, dass offenbar die Befürworter nichts ernsthaft von der bisher ausgeführten Kritik in ihren weiteren Diskussionen reflektiert aufnehmen oder thematisieren. Die KJM titelte ihre Veranstaltung am 28.1.11 als Fachgespräch zu Lösungsansätzen für Jugendschutzprogramme. Eine andere Sicht war nicht erwünscht, allein Alvar Freude war als Alibi-Vertreter der „Netzaktivisten“ aufs Podium geladen um auf ihn den Frust über den gescheiterten JMStV-E zu projizieren. Parteipolitische Vertreter sind auch nicht auf den KJM-Podien erwünscht, obwohl gerade jetzt ein politischer Aushandlungsprozess um den Jugendschutz stattfinden müsste. Die magere Einbindung der Kritiker und der Politik lassen jetzt schon einen „JMStV reloaded“-Prozess für 2011 befürchten. Den ganzen Beitrag lesen
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution
Strategien für einen akzeptablen Jugendmedienschutz (Teil 1)
Eine kurze Zusammenfassung von Jürgen @Ertelt
"untitled" von "/<" auf flickr.com
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor.
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages [1] ist kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen. Den ganzen Beitrag lesen
JMStV – eine Verschlechterung des Jugendschutzes?
Foto by http://pixelscheucher.de
Viele von Ihnen haben sicherlich in den letzten Monaten die Diskussion um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) mitbekommen. Ich denke, kein anderes Thema wurde derart im Internet behandelt und in den Nachrichten vergessen. Da die Neufassung des JMStVs für viel Auffuhr, aber auch Mißverständnisse gesorgt hat, möchte ich in diesem Artikel eine Übersicht geben, was sich für Betreiber (nichtkommerzieller) Websites ab Januar ändert, aber auch, warum diese Änderungen alles andere als ausgereift sind und sogar eine Verschlechterung für den Jugendschutz im Internet darstellen.
Grob gesagt handelt es sich bei dem JMStV um ein Jugendschutzgesetz für den Rundfunk und Telemedien, welches von den einzelnen Bundesländern beschlossen wird und somit für Deutschland seine Gültigkeit hat. Bereits in der aktuellen Fassung heisst es:
“Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.”
Anbieter solcher entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten mussten also im Klartext dafür sorgen, dass z.B. Filme, die ab 16 Jahren freigegeben sind, entweder nur zwischen 22.00 (bzw. 23.00 Uhr) und 06.00 Uhr abrufbar sind, oder aber der Zugang zu diesen Filmen durch ein technisches Mittel (z.B. Altersverifikationssystem) kontrolliert wird.
Mit dem neuen JMStV soll den Betreibern von Internetseiten eine dritte Alternative zur Verfügung stehen, nämlich eine Alterskennzeichnung der Inhalte. Mit Hilfe dieser Kennzeichnungen sollen dann Filterprogramme (die es noch gar nicht gibt) einen altergerechten Zugang ins Internet ermöglichen. Aber genau dieser zusätzliche Service sorgt jedoch für viel Auffuhr, da grundsätzlich durch den Seitenbetreiber (auch für bereits veröffentlichte Inhalte) geprüft werden muss, ob eine Entwicklungsbeeinträchtigung vorliegt oder nicht. Das bei einer solchen Selbsteinschätzung elementare Fehler unterlaufen können, zeigte ein erster Praxistest des AK Zensur. Einzige Alternative zu einer Selbsteinschätzung ist eine kostenpflichtige Überprüfung der eigenen Inhalte oder ein nicht gerade günstiger Beitritt zur Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM).
Liegen dann für Jugendliche ab 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte vor, kann der Seitenbetreiber entscheiden, ob er ein technisches Hilfsmittel verwendet, Sendezeiten einführt oder eine Alterskennzeichnung vollzieht. Was wann wer genau machen muss, wird auch sehr gut in einem Schaubild vom Telemedicus visualisiert. Darüber hinaus gibt es auch eine gute Übersicht für Websites von Kinder- und Jugendeinrichtungen auf myjuleica.de.
Aber Moment? Was ist denn jetzt mit den Filmen ab 16? Genau, diese können dann, sofern sich der Betreiber für ein Label entschliesst und der Anwender keine Filtersoftware installiert hat, ohne Altersnachweis jederzeit von allen Menschen gesehen werden. Verwirrt? Gut, denn so geht es vielen, die sich mit dem neuen JMStV auseinandersetzen.
Schwimmen lehren oder anleinen?
Die Neuauflage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) ist noch nicht durch die Länderkammern gewunken worden, da wollen wir eine Studie aus den USA an den/die interessierte und ausdauernde MedienpädagogIn bringen. Sie heißt “Youth safety on a living internet“, ist auf englisch, allerdings nicht sehr schwer zu lesen und zu verstehen. Die Würze in Kürze: Jugendmedienschutz ist gut und wichtig, allerdings ist der beste Weg zu einem sicheren Umgang mit dem Internet das Veranwortungsbewußtsein zu schärfen – dem selbst und anderen gegenüber. Das dürfte PraktikerInnen und aufmerksame BeobachterInnen wenig verwundern, es ist dennoch wichtig, dass solche Erkenntnisse wissenschaftlich fundiert kommuniziert werden. Denn so gibt es eine gewichtige Grundlage für Argumentationslinien.
Noch ein interessanter Vergleich zum in Deutschland geplanten Jugendmedienschutz (ich weiss leider nicht mehr wo ich ihn gelesen habe, der Autor möge mir verzeihen und auf sich verweisen): Mensch bewohnt samt Familie und zwei Kindern ein Grundstück an einem See. Die Kinder, sagen wir 6 und 10 Jahre alt, spielen häufig im Garten, auch nahe am Wasser und füttern die Enten. Um die Kinder vor dem Ertrinken zu schützen haben die Eltern folgende Möglichkeiten:
- sie ziehen um, ins Landesinnere
- sie lassen eine dicke Mauer errichten, ein Zaun würde zwar erstmal helfen, aber das Bedürfnis ans Wasser zu gehen bliebe
- sie bringen den Kindern schwimmen bei.
An dieser Stelle muss mensch vorsichtig sein, ausgenommen von dem Vergleich sind hier natürlich strafbare Handlungen im Internet wie z.B. Pädokriminalität oder -sexualität. Es geht mir eher um die Debatte der Medienkompetenz und die Bewahrung der Kinder vor den Möglichkeiten des Internets. Nur, dass ich hier nicht mißverstanden werde!
via wortgefecht.net
Das aktuelle Jugendschutzgesetz schwarz auf weiß
Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft. Es soll Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen schützen. Was mensch auch immer davon halten mag mit Blick auf den medienpädagogischen Sinn: Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat nun das Gesetz in seiner aktuellen Version zusammen mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in einer neu erschienenen 112seitigen Broschüre “Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder” zusammen mit sehr ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht. Die Broschüre ist als PDF online verfügbar.




