JMStV – eine Verschlechterung des Jugendschutzes?

Foto by http://pixelscheucher.de

Viele von Ihnen haben sicherlich in den letzten Monaten die Diskussion um die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) mitbekommen. Ich denke, kein anderes Thema wurde derart im Internet behandelt und in den Nachrichten vergessen. Da die Neufassung des JMStVs für viel Auffuhr, aber auch Mißverständnisse gesorgt hat, möchte ich in diesem Artikel eine Übersicht geben, was sich für Betreiber (nichtkommerzieller) Websites ab Januar ändert, aber auch, warum diese Änderungen alles andere als ausgereift sind und sogar eine Verschlechterung für den Jugendschutz im Internet darstellen.

Grob gesagt handelt es sich bei dem JMStV um ein Jugendschutzgesetz für den Rundfunk und Telemedien, welches von den einzelnen Bundesländern beschlossen wird und somit für Deutschland seine Gültigkeit hat. Bereits in der aktuellen Fassung heisst es:

“Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.”

Anbieter solcher entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten mussten also im Klartext dafür sorgen, dass z.B. Filme, die ab 16 Jahren freigegeben sind, entweder nur zwischen 22.00 (bzw. 23.00 Uhr) und 06.00 Uhr abrufbar sind, oder aber der Zugang zu diesen Filmen durch ein technisches Mittel (z.B. Altersverifikationssystem) kontrolliert wird.

Mit dem neuen JMStV soll den Betreibern von Internetseiten eine dritte Alternative zur Verfügung stehen, nämlich eine Alterskennzeichnung der Inhalte. Mit Hilfe dieser Kennzeichnungen sollen dann Filterprogramme (die es noch gar nicht gibt) einen altergerechten Zugang ins Internet ermöglichen. Aber genau dieser zusätzliche Service sorgt jedoch für viel Auffuhr, da grundsätzlich durch den Seitenbetreiber (auch für bereits veröffentlichte Inhalte) geprüft werden muss, ob  eine Entwicklungsbeeinträchtigung vorliegt oder nicht. Das bei einer solchen Selbsteinschätzung elementare Fehler unterlaufen können, zeigte ein erster Praxistest des AK Zensur. Einzige Alternative zu einer Selbsteinschätzung ist eine kostenpflichtige Überprüfung der eigenen Inhalte oder ein nicht gerade günstiger Beitritt zur Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM).

Liegen dann für Jugendliche ab 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte vor, kann der Seitenbetreiber entscheiden, ob er ein technisches Hilfsmittel verwendet, Sendezeiten einführt oder eine Alterskennzeichnung vollzieht. Was wann wer genau machen muss, wird auch sehr gut in einem Schaubild vom Telemedicus visualisiert. Darüber hinaus gibt es auch eine gute Übersicht für Websites von Kinder- und Jugendeinrichtungen auf myjuleica.de.

Aber Moment? Was ist denn jetzt mit den Filmen ab 16? Genau, diese können dann, sofern sich der Betreiber für ein Label entschliesst und der Anwender keine Filtersoftware installiert hat, ohne Altersnachweis jederzeit von allen Menschen gesehen werden. Verwirrt? Gut, denn so geht es vielen, die sich mit dem neuen JMStV auseinandersetzen.

4 Kommentare

  1. Manuel Dejonghe

    Manuel Dejonghe am 15.12.2010:

    Das Thema hat sich ja nun scheinbar erledigt:
    http://www.malte-spitz.de/blog/3917527.html

  2. Tobias Albers-Heinemann

    Tobias am 16.12.2010:

    Ja, es ist jetzt erst einmal gestoppt. Erst einmal. Die Bundesregierung wird sich jedoch in der Pflicht sehen, hier nachzuarbeiten. Und das wird auch für die Netzgemeinde bedeuten, konstruktive Vorschläge mit einzubringen. Es wird jedenfalls spannend bleiben.

  3. Flo am 19.12.2010:

    Das eigentliche Problem schien mir hierbei zu sein, dass man eine age-de.xml Datei in den Root ablegen sollte. Anbieter, die ihre Inhalte über Systeme wie Blogs (blogspot.com oder blog.de) oder auch Twitter verbreiten, hätten dazu keine Möglichkeit. Was hätte man also tun sollen?

    Und eine weitere Frage: Wie hätte man in Zukunft mit ausländischen Seiten verfahren? Sind die weniger jugendgefährdend? So wird schnell aus einer freiwillgen Einstufung genau so viel Freiwilligkeit wie bei der “Freiwilligen Selbstkontrolle”, die ja laut Selbstauskunft keine pädagogische Empfehlung darstellt, sondern bindend ist.

    Warum kann man nicht einfach ein visuelles Label, das mit einem bestimmten HTML-Kommentar versehen ist, in eine Seite integrieren? Ist diese Idee so naiv?

    Wie man es dreht und wendet, es bleiben bei jeder noch so einfachen Lösung weitere Probleme bestehen. Solche Gesetze werden dem Internet nicht gerecht, weshalb man es auch gleich bleiben lassen kann.

    Als Schlüsselkompetenz steht hier die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, aber auch die der Eltern – eine Herausforderung für die Medienpädagogik! Mit der Forcierung des angestrebeten Medienführerscheins ist ein erster Schritt getan. Handlung statt Repression!

  4. Andre Kind am 08.01.2011:

    Irgend welche XML-Dateien, Labels oder sonstiger Schnickschnak scheint derzeit doch eher “Elbe Unterpegel plus minus Null” zu sein.

    “die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen”

    Ein echtes Problem was wohl keiner zu deuten mag?
    Diese o. g. Satz oder ähnliche Formulierungen erscheinen sehr oft in Medien, im Netz und kurioser Weise auch auch in Gesetzen. Wieso kurios? Kurios weil:

    - alles in der Welt die Entwicklung der Kinder beeinflusst
    - alles im Internet die Entwicklung der Kinder beeinflusst
    - jeder die Entwicklung der Kinder beeinflusst

    und keiner wirklich sagen kann was da negativ oder positiv für Kinder ist.
    Wer legt diese Normen fest? Wo findet man diese?
    Kautzschuck und anderer Gummi in jeglicher Form ist da starrer als diese o. g. Aussage. Und da siehts wohl mau mit den Erklärungen aus, oder?

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