USK vs. PEGI oder: Deutschland allein in Europa

USK vs. PEGI

"Call of Duty 4: Modern Warfare" bie USK und PEGI

Alterskennzeichnungen haben in Deutschland einen festen Platz in der Spiele-, aber auch in der Film- und Fernsehindustrie. Was für das Fernsehen die FSF und für Filme die FSK ist für die Spiele die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Das ist eine rein deutsche Institution um Eltern eine Orientierungsmöglichkeit zu geben was Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Alter spielen dürfen. Darüber hinaus sind die Angaben bindend, d.h. an den 14-jährigen Jugendlichen dürfen keine Spiele mit einer USK 16 oder gar 18 abgegeben werden. Was im Einzelhandel im Großen und Ganzen auch recht souverän zu funktionieren scheint. Etwas anders sieht es aus, wenn mensch in die Kinderzimmer schaut oder sich mit Kindern und Jugendlichen unterhält. Insbesondere MedienpädagogInnen kennen das, wenn Sprößlinge auf sie zu kommen und ein 16′ner oder 18′ner Spiel auf den Einrichtungscomputern spielen möchten (mit dem Hinweis, dass er/sie das zu Hause auch spielen dürfe). Fast alle kennen Spiele und haben sie auch schon mal gespielt die laut USK für sie noch nicht freigegeben sind, sehr viele haben solche Spiele auch zu Hause.

Doch darüber möchte ich mich zumindest in diesem Beitrag nicht im Detail äußern. Wer sich jedoch eine interessante Argumentationslinie zu Alterskennzeichnungen und v.a. Zensur anschauen möchte, dem seien dieser und dieser Artikel von Hans Schmid auf Telepolis empfohlen.

Was die USK für Deutschland, ist PEGI für den Rest Europas. PEGI (Pan-European Game Information) funktioniert ähnlich wie das deutsche Modell, es ist aber nicht bindend sondern in den meisten Staaten lediglich eine Empfehlung. Abgesehen davon ist der Rest Europas wesentlich liberaler, oder Deutschland fährt mit seiner USK einen besonders harten Gang – je nach Standpunkt. Das zeigt sich, wenn mensch einen Titel in die PEGI und die USK Datenbank einträgt und die Ergebnisse vergleicht. Ich habe mir aus aktuellem Anlass “Call of Duty” vorgenommen, in allen Variationen. Das Ergebnis ist nicht erstaunlich: Bei PEGI sind alle Titel bis auf “World At War” und “Modern Warfare” ab 16 spielbar, manche Titel sind in Finnland sogar ab 15 empfohlen. Die USK gibt alle Titel erst ab 18 frei, nur manche Versionen für mobile Spielgeräte sind ab 16. Wer machts nun richtig?

Was PEGI meines Erachtens der USK voraus hat ist eine Kennzeichnung die Inhalte eines Spiels betreffend. So wird beispielsweise gekennzeichnet wenn Gewaltdarstellungen, illegale Drogen, Sex, Diskriminierung, Glückspielelemente enthalten sind oder die Sprache vulgär ist. Online-Spiele werden mit einem Symbol versehen, wobei hier wohl eher keine Jugendschutzkriterien entscheidend sind (es sei denn es geht um Suchtpotentiale) sondern eher ein Genre oder Mehrwert eines Spiels angezeigt werden soll. Außerdem gibt es ein “PEGI OK” Label, das für Spiele im Internet konzipiert wurde und darauf hindeutet, dass es keinerlei jugendgefährdende Inhalte gibt. Um den freien Spielebereich kümmert sich jedoch keine der beiden Kennzeichnungsstellen, wobei auch das ein wichtiges Feld wäre. Schließlich stehen MedienpädagogInnen immer wieder vor dem selben Problem wenn sie ein spannendes freies Spiel gefunden haben: sie dürfen es eigentlich aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht einsetzen. Aber dazu bedarf es einer grundlegenden Reform, zumal sich die Finanzierung rund um die Prüfungen als schwierig erweisen dürfte.

Interessant die Frage wie lange die Systeme nebeneinander existieren können! Und: Sind wir zu hart oder die zu sanft im Umgang mit dem Jugendschutz? Wo stehen Sie, liebeR LeserIn? Shooter für alle oder verbieten, das Teufelszeug?

4 Kommentare

  1. Daniel Zils am 17.12.2009:

    Hallo,
    interessant in dieser Diskussion ist vor allem, dass in Deutschland immer wieder versucht wird, das System USK zu verändern. Nicht nur von Hannoveraner Seite, sondern immer mehr auch von Seiten der Industrie, die sich sehr wohl bewusst ist, dass die USK härter und strenger hinschaut, als die PEGI.
    Gerhard Florin forderte zB schon die Abschaffung der USK zugunsten von PEGI
    http://www.spiegel.de/netzwelt/games/0,1518,643815,00.html
    Olaf Wolters – in einer Doppelfunktion im Beirat der USK, als auch Geschäftsführer vom BIU – fordert hingegen nun eine Steigerung der Kompetenzen der USK, in dem sie auch für die Kontrolle von Spielen im Internet zuständig sein soll.
    http://www.biu-online.de/home/news/15-dezember-2009-jugendschutz-bei-videospielen-biu-fordert-einheitliche-alterskennzeichnungsverfahren-fuer-das-internet/

    Ich halte viel von der USK, da sie meiner Einschätzung nach verantwortungsvolle Arbeit leistet, die allerdings nur erfolgreich sein kann, wenn sie von allen ge- und anerkannt wird. Immer noch gibt es viele Eltern und – im Hinblick auf Weihnachten – eben auch Großeltern, die nicht wissen, wofür die bunten Aufkleber auf der Packung stehen und dem 12jährigen Enkel dann eben doch dieses tolle neue Call of Duty 4 – MW2 kaufen, schließlich wünscht er es sich so sehr!

    Die PEGI-Kennzeichen für den Inhalt der Spiele stehen zum Glück auch meistens auf den Spielen im deutschen Handel, auch wenn viele Eltern/Lehrer/Pädagogen diese Zeichen noch weniger kennen/beachten als die USK-Kennzeichen. Da muss noch viel medienpädagogische Aufklärungsarbeit geleistet werden.

  2. Sascha Dinse am 18.12.2009:

    Interessanter Beitrag. Wenn man, wie ich u.a. auch Modern Warfare 2 zu Hause spielt, dann weiß man, dass Spiele, die in Deutschland das “USK ab 18″ Siegel tragen, in den seltensten Fällen den Versionen entsprechen, die nur das PEGI ab 16 Siegel tragen. In den allermeisten Fällen (so z.B. auch bei Modern Warfare 1 & 2) werden Zensuren vonseiten der USK gefordert, die vom Publisher zähneknirschend vorgenommen werden müssen. Wozu führt das? Alle, die um diesen Umstand wissen, mich eingeschlossen, kaufen nicht die in deutschen Geschäften erhältliche (teure und geschnittene) Version, sonden importieren aus UK oder Österreich die billigere, ungeschnittene Originalversion. Im Falle von MW2 kommt sogar noch hinzu, dass die deutsche Version im Modus Special Ops nicht mit der internationalen Version kompatibel ist. FAIL!

    So werden deutsche (volljährige, wahlberechtigte, steuerzahlende) Bürger bevormundet, erhalten eine viel teurere geschnittene Version, die noch nicht mal komplett mit anderen Versionen kompatibel ist. Wenn das Jugendschutz sein soll, dann vielen Dank.

    Jugendschutz an sich ist eine sinnvolle Sache, so wie er in Deutschland praktiziert wird, hat er allerdings nur den Effekt, dass die deutsche Wirtschaft leidet, Eltern immer noch nicht wissen, was ihre Spösslinge spielen und Handelketten zum Teil nicht darauf achten, beim Spieleverkauf das Alter zu prüfen.

    Ein interessantes Phänomen in diesem Zusammenhang ist, dass Videotheken oft Versionen von Spielen im Regal stehen haben, die kein USK-Siegel tragen. Diese Versionen dürfen zum Teil im Handel nicht verkauft werden, in der Videothek kann man sie aber leihen. Die Frage nach dem Sinn…ich habe keine Antwort.

    Grüße,

    Sascha Dinse

  3. Mario von Wantoch-Rekowski

    Mario von Wantoch-Rekowski am 18.12.2009:

    Hallo Daniel und Sascha,

    zunächst vielen Dank für eure Kommentare. Ich beantworte beide zusammen, weil das Problem bei euch recht deutlich wird.

    Ihr sprecht beide Punkte an die mich dazu bewegt haben diesen Artikel zu schreiben. In einer kurzen Formel: Jugendschutz ja, aber nicht Bevormundung.

    @Daniel: Sicherlich müssen Spiele im Internet (und v.a. auch die freien Spiele, von denen es viele hervorragende gibt – voraussichtlich kommende Woche werde ich einen Artikel dazu schrieben) geprüft und gestempelt werden. Doch die Frage die sich mir stellt ist, warum die Unterschiede zwischen der europäischen und der deutschen Kennzeichnung so gravierend sind. Und da kommt dann Sascha ins Spiel!

    @Sascha: Wer sich an seine/ihre Jugend zurück erinnert, der kennt das: Wenn Mutti und Vati gesagt haben, dieses und jenes ist verboten, was war die Konsequenz (insbesondere wenn nicht erklärt sondern nur angesagt wurde)? Meine Eltern waren strikt dagegen, dass ich Videospiele spiele. Also bin ich zu Kumpels gegangen und habe dort gespielt. Genutzt hat das Verbot also nichts, ganz im Gegenteil – der Reiz ist gestiegen (sicherlich mit eine Grund für meine Berufswahl). Dass die Industrie die Kosten für das Erstellen einer deutschen Version an die Kunden weitergibt ist plausibel. Dass anarchisch angehauchte und preisbewusste Leute ihre Versionen im benachbarten Ausland kaufen aber ebenfalls .

    Nur um das nochmal deutlich zu machen: Ich bin nicht generell gegen Prüfverfahren, aber die derzeitige Lösung ist meines Erachtens keine.

  4. Robert am 30.01.2012:

    Ich finde es eine bodenlose Frechheit was sich USK erlaubt!
    Sascha Dinse hat völlig recht, was bringt es USK Spiele zu zensieren/zu schneiden/für multiplayer-möglichkeiten “unbrauchbar” zu machen? Die Spielevertrieb-Unternehmen ächzen und stöhnen vermutlich mehr als wir Verbraucher, denn schließich verringert sich Ihr Umsatz da – wie schon erwähnt – “Kenner” sowieso keine Spiele mehr in Deutschen Läden kauft die für 18 Jährige konzipiert sind.
    Was wie ein Domino-Effekt die größte Frage für mich aufwirft:
    Sollte man ab 18 oder älter nicht Erwachsen und selbst für sein Handeln/tun Verantwortung tragen?
    Warum wird man dann von dieser Organisation förmlich kastriert und endmündigt?
    Steht auf einem Spiel/Film drauf “ab 18″ so obliegt das doch nur Meinem Empfinden ob ich mit Gewalt/Sex/Drogen u.ä. zurecht komme oder nicht…nicht einer dahergelaufenen Organisation die meint GreenPeace für Virtuelle Obszönitäten spielen zu müssen!
    Da sage doch nochmal einer das der moderne Mensch Frei sei,…

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